Der Bundesrat wird beauftragt,
- in den Tarifverträgen zu DRG darauf zu achten, dass diese in der Ausgestaltung der heutigen Kindermedizin und deren Anforderungen und Bedarf gerecht werden.
- für die Einführung der DRG in der Pädiatrie eine Begleitgruppe Kindermedizin einzusetzen, z.B. als Begleitgruppe der SwissDRG AG.
Begründung
Die schweizerische Pädiatrie beobachtet mit grosser Sorge, dass die Kindermedizin mit den gleichen Fallpauschalen finanziert werden soll wie die Erwachsenenmedizin. Sie fordert, die Einsetzung einer Begleitgruppe Kindermedizin im Rahmen der Arbeit der SwissDRG AG, die Beachtung der Unterschiede im leistungsbereinigten Kostenniveau bei der Behandlung von Kindern und von Erwachsenen, Zusatzentgelte für die Behandlung von mehreren gesundheitlichen Problemen während des gleichen Spitalaufenthalts, eine ausreichende Abbildung des Pflegeaufwands- und Bedarfs in der Pädiatrie, ein Pflegekomplexmassnahmen- Score zur Kodierung von überdurchschnittlichem Pflegeaufwand (analog dem neuen OPS 9-20 „hochaufwendige Pflege von Patienten“ in Deutschland), die Streichung von Abzügen wenn die Vorgabe der minimalen Aufenthaltsdauer nicht eingehalten werden kann, sowie eine Begleitforschung mit dem Fokus auf Auswirkungen der Einführung der SwissDRG auf die Kindermedizin.