Einführung der DRG. Qualitätstransparenz

  • 21. Oktober 2010
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Der Bundesrat wird beauftragt aufzuzeigen:

  1. wie und auf wann er mit der neuen Spitalfinanzierung ab 2012 die für einen echten Wettbewerb (Qualität und Preis) nötige Transparenz hinsichtlich Qualität der Leistungen und der medizinischen Ergebnisqualität realisieren will, verankert in den Tarifverträgen Artikel 49 Absatz 1 KVG, Artikel 58 KVG und Artikel 77 KVV.
  2. welche Instrumente ihm zur Verfügung stehen, um durchzusetzen, dass die Tarifpartner ein Qualitätskonzept in den SwissDRG Tarifvertrag integrieren und den Anforderungen der nationalen Qualitätsstrategie des Bundes und den Transparenzforderungen genügt.
  3. mit welchen konkreten Massnahmen in welchen Fristen er der fachlichen Kritik begegnen will: ein echter Preisvergleich sei ohne ein schweizweites Qualitätssystem, ohne Transparenz hinsichtlich der Qualität der Leitungen illusorisch, so würde allein das Geld diktieren.

Begründung
Am 18. Juni 2010 meldet der Bundesrat, er habe den SwissDRG-Vertrag im Bereich der OKP genehmigt. Der Preisüberwacher kritisiert am 12. April 2010 die Auflage gemäss Artikel 49 Absatz 8 KVG und Artikel 59d, Absatz 1, litera b KVV sei unerfüllt. Das Thema Qualität bestehe aus einem knappen Dreizeiler. Im Tarifvertrag fehle ein verbindliches Konzept zur Messung der Ergebnisqualität und deren Definition. Die Repräsentativität und Qualität der Kostendaten seien ungenügend, 56 Prozent beruhten auf Daten deutscher Spitäler mangels Partizipation der Schweizer Akutspitäler (von 205 Schweizer Spitälern lieferten nur 38 Daten) und die so genannte Helvetisierung der DRG’s beruhe auf einer äusserst schmalen Datenbasis. „Die Sicherstellung einer qualitativ hoch stehenden medizinischen Versorgung“ ist „eine der wichtigsten Prämissen des KVG“, schreibt der Bundesrat in seinem Qualitätsbericht. Trotz Qualitätsstrategie, mehreren überwiesenen parlamentarischen Vorstössen, über 10 Handlungsaufforderungen der GPK des Ständerates und dem Artikel 58 KVG besteht offensichtlich akuter Handlungsbedarf.

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