Bea Heim lancierte 2007 einen Vorstoss für ein Nationales Qualitätsinstitut zur Umsetzung der Qualitätssicherung, wie es die Revision des Krankenversicherungsgesetzes im Artikel 58 vorschreibt. 2008 doppelte sie nach und verlangte in einer parlamentarischen Initiative die Begleit- und Versorgungsforschung als Grundlage für einen Qualitätsvergleich der Leistungen im Gesundheitswesen, wie es auch die FMH fordert.
Der Bundesrat fand die Idee grundsätzlich gut, wies aber darauf hin, dass er an einem Bericht zur Sicherung der Qualität arbeite. Bis zu dessen Veröffentlichung hätte sich Heim zu gedulden.
Der Bericht erschien im Ende Oktober 2009, ist allerdings nicht in konkreten Massnahmen umsetzbar. Handfeste Kriterien zur Qualitätssicherung wurden nicht definiert, die Schaffung eines Qualitätsinstitutes wurde ebenfalls nicht aufgegleist. Die Einführung der Fallkostenpauschalen DRG steht jedoch kurz bevor. Sie ist bereits für 2012 vorgesehen. Die notwendige Grundlage, die Qualitätssicherung zum Nutzen der Patienten, fehlt jedoch noch vollständig. Die Spitalfinanzierung steht damit auf tönernen Füssen. Wenn nur die Kosten zum Vergleich herangezogen werden, nicht aber der Qualitätsnachweis, der die eigentliche Basis für eine reelle Beurteilung der Auswirkungen der neuen Spitalfinanzierung darstellt, so ist dies schlicht nicht gesetzeskonform. Vor allem wird auch nicht dem Grundsatz der gleich langen Spiesse für den geforderten Wettbewerb gerecht.
Diese Tatsache ist auch dem Preisüberwacher ein Dorn im Auge. Er kritisiert den Bundesrat scharf.
Unzufrieden über das Stillhalten des Bundesrates regte Bea Heim in der Gesundheitskommission des Nationalrates die Schaffung eines Nationalen Qualitätsinstituts an. Auf Grund ihrer fundierten Forderung lanciert die SGK im Februar 2010 eine Kommissionsmotion, die den Bundesrat auffordert, endlich die Qualitätssicherung an die Hand zu nehmen.
Der Bundesrat hiess Ende Oktober 2009 die Qualitätsstrategie des Bundes gut und erteilte dem Departement des Innern den Auftrag, im Jahr 2010 die Priorisierung und Konkretisierung der Strategie an die Hand zu nehmen und ihm dazu Bericht zu erstatten. Dabei sollen auch die notwendigen Grundlagen zur Schaffung einer nationalen Organisation zur Umsetzung der Qualitätsstrategie geprüft und geklärt werden. Der Bundesrat beabsichtigte, das Ergebnis dieser Prüfung abzuwarten und lehnte weitere Schritte ab. Er sieht aber keinen Grund, mit der Einführung der Fallkostenpauschalen zuzuwarten. Als ob die Sicherung der Qualität, die das Gesetz vorschreibt, für den Bundesrat keinerlei Bedeutung hätte. Obwohl also die Qualitätssicherheit nicht wirklich nachweisbar, geschweige denn verglichen werden kann vor und nach Einführung der DRG’s, wird die Spitalfinanzierung, die zum jetzigen Zeitpunkt auf dem blossen Kostenvergleich beruht, vom Bundesrat vorangetrieben.
In seiner Antwort auf die Motion von Simonetta Sommaruga hält der Bundesrat Anfang dieses Monats fest, dass er ein unabhängiges Qualitätsinstitut für sinnvoll hält. Damit könne ein wichtiger Betrag dazu geleistet werden, die begrenzten Mittel der Krankenversicherung möglichst den WZW-Kriterien, wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich einzusetzen. Der Bundesrat heisst also auch diese Motion gut. Sie sei eine wünschenswerte Ergänzung zu den laufenden Vorhaben des Bundes in Sachen Umsetzung der Qualitätsstrategie und der Empfehlungen der GPK zur Überprüfung der Leistungen.
Die Qualitätssicherung wird zum Refrain: Der Bundesrat ist zwar grundsätzlich bereit, die nötigen Schritte zur Qualitätssicherung zu machen. Er unterlässt es aber, sich einen Zeitrahmen zu setzen und geplanten Massnahmen im Gesundheitswesen (Einführung der Fallkostenpauschalen DRG) auf die Qualitätssicherung abzustimmen, wie es das Gesetz seit 1996 vorschreibt. Denn das eine ist ohne das andere nicht umzusetzen.
Bea Heim freut sich, dass die Diskussion im Nationalrat von heute Morgen Dienstag, die Qualitätssicherung die entscheidenden Schritte weiterbringt und ihre Jahre alte Forderung sich zum Nutzen der Patienten und der Kostendämpfung erfüllt.
Enfin, nach jahrelangem Einsatz für Patientensicherheit und Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung ist es geschafft: der Rat sagt Ja zu (m)einem Nationalen Qualitätsinstitut.
Doch der Einsatz geht weiter.