(29.9.10) Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz. Änderung

  • 29. September 2010
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Heim Bea (S, SO), für die Kommission:  Wir befinden uns beim Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz in der Differenzbereinigung. Es geht um den Umgang mit den elektronischen Daten. Dabei hat sich ein Konflikt um die folgende Frage entzündet: Sind die Ausführungsbestimmungen betreffend Aufzeichnung, Aufbewahrung und Vernichtung der Daten, auch betreffend Zugriffsrechte, in einer Verordnung des Bundesrates oder in einer Verordnung der Bundesversammlung zu regeln?
Bis anhin haben Sie jedes Mal einer Verordnung der Bundesversammlung den Vorzug gegeben. Der Ständerat pocht jedoch, mit dem Argument der üblichen Kompetenzordnung, auf eine bundesrätliche Verordnung. Heute Morgen wurde nun ein Kompromiss gefunden – in dem Sinn, dass der Umgang mit Daten der Bundesversammlung und des Personals der Parlamentsdienste in einer Verordnung der Bundesversammlung geregelt werden soll, der Umgang mit allen anderen Daten jedoch in einer bundesrätlichen Verordnung. Dieser Variante stimmte die SPK einstimmig zu – die Mitglieder der SP, der Grünen und der SVP allerdings nur unter der Bedingung, dass dann auch tatsächlich eine Verordnung der Bundesversammlung erarbeitet wird.
In diesem Sinn bitten wir Sie, dem einstimmigen Beschluss der SPK von heute Morgen zuzustimmen.

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