Pro Senectute

  • 28. September 2010
  • Fragestunde Bundesrat
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Eingereichter Text
Anlässlich der Beratung des Sportförderungsgesetzes scheint ein Missverständnis entstanden zu sein.
Ist der Bundesrat bereit zu bestätigen, dass die Pro Senectute im Jahr 2009 total für Sport und Bewegung für 90 000 ältere Menschen nicht 53 Millionen sondern rund 4 Millionen Franken erhalten hat?

Antwort des Bundesrates, Maurer Ueli, Bundesrat:  Anlässlich der parlamentarischen Beratung des Sportförderungsgesetzes hatte Herr Nationalrat Noser korrekterweise erwähnt, dass die Pro Senectute für ihre Tätigkeiten vom Bund aus dem AHV-Fonds mit rund 53 Millionen Franken – ohne Beiträge für Spitex, Tagesheime und Mahlzeitendienst – unterstützt werde. Ich habe in meinen Ausführungen auf dieses Votum verwiesen. Gemäss Leistungsauftrag 2010-2013 wird die Pro Senectute mit einem Gesamtbetrag von maximal 54 Millionen Franken jährlich unterstützt. Dieser Gesamtbetrag unterteilt sich in einen Beitrag von 25,2 Millionen Franken für Koordinations- und Entwicklungsaufgaben, einen solchen von 28,5 Millionen Franken für sogenannte quantifizierbare Leistungen sowie von 0,3 Millionen Franken für Projektbeiträge. Bei den quantifizierbaren Leistungen entfallen auf den Bereich „Sport und Bewegung“ 2,85 bis 4,28 Millionen Franken.

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