Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget. Evaluation und weiteres Vorgehen. Evaluationsbericht Flag 2009

  • 17. September 2010
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Heim Bea in der Nationalratsdebatte vom 16.9.2010, für die Finanzkommission

Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget (Flag) ist als Steuerungsmodell seit 1997 eingeführt. Ziel ist die Verstärkung der Ergebnis- und Wirkungsorientierung des staatlichen Handelns. Heute erbringen 22 Flag-Einheiten mit über 5000 Personen rund 30 Prozent des Funktionsaufwandes. Nach der ersten Evaluation 2001 zeigt nun der aktuelle Bericht folgende Beurteilungen:
1. Flag kommt am besten bei den Flag-Einheiten selber an. Sie schätzen den Handlungsspielraum, den ihnen das Globalbudget gibt. Unklar bleibt mangels Kenngrössen, ob das Ziel erhöhter Wirtschaftlichkeit tatsächlich erreicht wird.
2. Nach Urteil der Departemente hat sich Flag bewährt, allerdings sei das Controlling zu verbessern.
3. Flag funktioniere, bestätigt auch die Eidgenössische Finanzkontrolle, die aber die mangelnde politische Steuerung auf Departementsstufe kritisiert.
4. Befragte Parlamentsmitglieder erkennen, anders als befürchtet, keinen Steuerungsverlust und beurteilen das System als miliztauglich.
Aufgrund dieses Berichtes und der Debatte von heute will der Bundesrat das weitere Vorgehen nun prüfen. Das Ergebnis soll binnen Jahresfrist vorliegen. Der Bundesrat prüft drei Varianten: Er prüft als Erstes das Einfrieren von Flag auf dem heutigen Niveau. Der Bundesrat befürchtet allerdings den Anschluss an die Kantone und ans Ausland zu verpassen, denn rund die Hälfte der Kantone steuern ihren Haushalt flächendeckend mit New Public Management, und auch die OECD fördert leistungs- und wirkungsbezogene Kennzahlen als internationale Vergleichsgrössen. Die zweite Variante, die der Bundesrat prüfen will, ist der Ausbau von Flag. Er will aufgrund von Kriterien, die noch zu definieren sind, entscheiden, welche weiteren Verwaltungseinheiten nach Flag geführt werden sollen. Auch hier gibt es eine gewisse Befürchtung: Der Bundesrat befürchtet gewisse Schwierigkeiten, die sich aus dem Nebeneinander unterschiedlicher Führungsmodelle ergeben könnten.
Der Bundesrat prüft drittens die flächendeckende Einführung von Flag. Das würde bedingen, dass die Legislaturplanung aufgewertet würde.
Der Bericht beurteilt das Modell Flag insgesamt als positiv. Er nennt aber – wie Sie schon gehört haben – auch kritische Aspekte. So werden beispielsweise Wirkungs- und Leistungsberichte zur Analyse von Verbesserungspotenzialen kaum genutzt. Die Eidgenössische Finanzkontrolle bemängelt das Fehlen von Kenngrössen der Zielerreichung und der Wirtschaftlichkeit. Zu denken gibt sicher auch, dass das Controlling erst in Entwicklung ist.
Ich komme zur Beurteilung und Diskussion aus Parlaments- respektive Kommissionssicht: Die Konzentration auf strategische Ziele wird positiv beurteilt, wie auch das Ziel, in der Finanzberichterstattung Ressourcen und Leistungen anhand von Indikatoren zu verknüpfen. In der Kommission gab es neben positiven auch kritische Äusserungen. Positiv vermerkt wurde, dass man in der Verwaltung ein verbessertes wirtschaftliches Denken feststellen kann. In der Kommission vermutete man aber doch einen Verlust an Steuerungsmöglichkeiten durch das Parlament. Man nahm deshalb die Anregung der Geschäftsprüfungskommission zur Bildung einer parlamentarischen Begleitgruppe auf, um die Einflussmöglichkeiten des Parlamentes zu stärken.
Soll bei solchen Vorbehalten der Ausbau der Flag-Ämter vorangetrieben werden? Die Politik könne sich nicht allein auf strategische Vorgaben konzentrieren, hörte man in der Kommission. Das würde bedeuten, dass man sich vier Jahre binden würde, die Politik müsse aber auch kurzfristig handeln können. Vor einem Ausbau der Zahl der Flag-Ämter müsse zudem das Thema des erhöhten Aufwands für das Parlament bedacht und der Einfluss des Parlamentes gestärkt werden. Mit anderen Worten: Es gibt noch vieles zu klären, insbesondere so zentrale Fragen wie die Rolle des Bundesrates, die Kompetenz der Verwaltung und die Mitwirkung des Parlamentes.
Die Finanzkommission beantragt Ihnen, vom Bericht Kenntnis zu nehmen.

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