Sportförderungsgesetz sowie Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport.

  • 16. September 2010
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Bea Heim in der Nationalratsdebatte vom 16. September 2010:

„Förderung von Sport und Bewegung“ – so ist dieses Gesetz übertitelt. Es ist ein wichtiges Gesetz, denn längst ist der Nutzen von Sport und Bewegung wissenschaftlich nachgewiesen. Längst weiss man auch, dass Sport und Bewegung zur Lebensfreude, zur Lebensqualität und zur Integration wie auch zur Gesundheit und zur Krankheitsprävention beitragen. In Sport- und Bewegungsförderung im Sinne von Jugend-, aber auch von Breitensport zu investieren ist gesellschafts- und gesundheitspolitisch richtig.

Die Jugend erhält im Gesetz besondere Aufmerksamkeit; das freut mich. Nur eine Gruppe ging bei diesem Gesetz so ziemlich unter, nämlich die alten Menschen und damit der Bereich Alter und Sport. Zwar erwähnt die Vorlage die Förderung von Sport und Bewegung auf allen Altersstufen, aber das Alter wird nicht explizit erwähnt. Dabei weiss man, dass Bewegung und Lebensqualität auch im Alter entscheidend präventiv wirken, die Selbstständigkeit erhalten und damit Gesundheits- und Pflegekosten in Milliardenhöhe sparen, und das wollen wir doch alle.
Vor Jahren hat der Rat eine Motion angenommen, die dies zum Ziel hatte. Der Bundesrat hat sie bis heute nicht erfüllt, deshalb beharre ich auf dieser Forderung. Sport- und Bewegungsförderung im Alter braucht mehr als das, was man üblicherweise unter Erwachsenensport versteht. Da muss sich der Bund gezielt engagieren; er muss sich weiterhin für eine qualifizierte Leiterausbildung, vor allem aber auch für eine nationale Strategie Alter und Sport einsetzen.
Sagen Sie mir nicht, die Pro Senectute mache das ja schon. Natürlich leistet die Pro Senectute gute Arbeit; das weiss ich als Präsidentin der Pro Senectute Kanton Solothurn sehr wohl. Doch wie der Bund selber in seiner Altersstrategie feststellt, müssten gerade in der Bewegungsförderung noch viel mehr Leute erreicht werden, mehr, als es die Pro Senectute heute schafft. Der Bund aber will sich in der Alterspolitik auf vulnerable Gruppen fokussieren.
Das ist viel zu spät. Man muss die Seniorinnen und Senioren erreichen, bevor sie vulnerabel sind. Dazu braucht es die Möglichkeit, entsprechende Leistungsverträge vorsehen zu können. Weil wir hier explizit ein Bewegungsförderungsgesetz machen, beantrage ich Ihnen, dass der Bund nicht nur wie im Gesetz vorgesehen nationale Sportverbände, sondern auch andere, gesamtschweizerisch tätige Organisationen der Sport- und Bewegungsförderung unterstützen und mit ihnen entsprechende Leistungsvereinbarungen abschliessen kann. Deshalb mein Antrag zu Artikel 4 zur allgemeinen Sport- und Bewegungsförderung: Der Bund unterstützt den Dachverband der Schweizer Sportverbände und kann weiteren nationalen Sportverbänden – und nun mein Antrag – und gesamtschweizerisch tätigen Organisationen zur Sport- und Bewegungsförderung Beiträge ausrichten bzw. mit ihnen Leistungsverträge abschliessen.
In diesem Sinn bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen. Investieren Sie in „Jugend und Sport“, in Sport in seiner ganzen Breite und investieren Sie auch in die Gesundheit im Alter.
Erlauben Sie mir noch ein Wort zur Sicherheit; das betrifft dann die Verordnung. Wir alle wollen Sportunfälle verhindern. Deshalb richte ich mich mit einer Bitte an den Bundesrat. Bekanntlich schreibt gerade im Sport der Herznotfall immer wieder Schlagzeilen. Dieser kann alle treffen – Jung und Alt. Darum bitte ich den Bundesrat, im Rahmen der Ausführungsverordnung für die Unterstützung von Veranstaltungen und Sportanlagen den Nachweis angemessener Notfallkonzepte und Notfallmassnahmen zu verlangen. Dazu gehört auch der Nachweis des Vorhandenseins von in der Überlebenshilfe qualifizierten Care-Teams und von Defibrillatoren an schnell zugänglichen Orten; es gehört auch die Schulung des Sportkaders und der Sportleiterinnen und Sportleiter in Nothilfe dazu. Ich bitte den Bundesrat, sich dieses Themas anzunehmen, wie er es im Zusammenhang mit dem Bundeshaus, in der weiteren Verwaltung und im Medienzentrum getan hat; das ist sehr gut. Nun hat aber auch die breite Bevölkerung ein Anrecht auf diese Sicherheitsmassnahmen. Ich hoffe, der Herr Bundesrat kann mir heute bestätigen, dass er dies tun wird.

Anmerkung: Das Begehren von Bea Heim wird vom Nationalrat mit 98 zu 52 Stimmen abgelehnt.

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