Der Bundesrat wird beauftragt, zur stärkenden Qualifizierung des Personals in Pflege und Betreuung im Rahmen der Langzeit- und Spitexpflege eine Weiter- und Fort-bildungsverpflichtung in Palliative Care vorzusehen.
Begründung: Laut dem Arbeitsbericht Palliative Care vom Juni 2009 sehen die ExpertInnen im wachsenden Anteil Ungelernter, die auch in der direkten Pflege und Betreuung arbeiten, einen der Hauptgründe für die Überforderung des Pflegepersonals mit den immer komplexer werdenden Pflegesituationen. Nicht nur würden sich die Weiterbildungsinvestitionen über-wiegend an qualifizierte Fachkräfte richten, sondern es gebe selbst bei den Professionellen kaum ein gemeinsames Verständnis über Palliative Care und kaum Gefässe für den Wissens- und Erfahrungsaustausch. Es braucht deshalb national akkreditierte Aus-, Weiter- und Fortbildungsmodule in Palliative Care. Der Besuch derselben soll Pflegenden und Betreuenden aller Stufen möglich sein. Die Finanzierung ist so zu regeln, dass nicht die Pflegenden dafür aufzukommen haben.
Antwort des Bundesrates vom 18.08.2010
Palliative Care beinhaltet eine umfassende medizinische und pflegerische Behandlung von unheilbar kranken und sterbenden Menschen. Der Bundesrat teilt die Meinung über die Bedeutung von Palliative Care. Bund und Kantone haben gemeinsam im Rahmen der Dialog-Plattform „Nationale Gesundheitspolitik“ beschlossen, Palliative Care in der Schweiz zu fördern. Grundlage dazu ist die im Oktober 2009 verabschiedete „Nationale Strategie Palliative Care 2010-2012“. Diese umfasst Teilprojekte in den Handlungsfeldern Bildung, Finanzierung, Versorgung, Sensibilisierung und Forschung. Als zentrale erste Massnahme werden Nationale Leitlinien zu Palliative Care erarbeitet. Diese sollen ein breit abgestütztes, gemeinsames Verständnis von Palliative Care schaffen und legen namentlich die Grundwerte, Standards, Zielgruppen und Erbringer der Palliative Care fest.
Im Teilprojekt Bildung erarbeiten das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zusammen mit den Akteuren, gestützt auf die verabschiedeten Nationalen Leitlinien, ein Nationales Bildungskonzept. Ziel ist es, die Kompetenzen in Palliative Care für Fachpersonen auf allen Bildungsstufen, für Personen ohne einschlägigen Bildungsabschluss sowie für Freiwillige aufeinander stufengerecht abzustimmen. Dies stärkt das interprofessionelle und interdisziplinäre Zusammenarbeiten.
- Bereits heute bestehen für alle Gesundheitsberufe auf der Sekundarstufe II sowie auf der Tertiärstufe Grundlagen, damit Palliative Care in die Ausbildung integriert werden kann.
- Die Organisationen der Arbeitswelt werden zusammen mit den Bildungsanbietern und dem BBT dafür sorgen, dass auch in Ausbildungen auf Assistenzstufe (wie zum Beispiel Assistentin/Assistent in Gesundheit und Soziales mit eidgenössischem Berufsattest, EBA) stufengerechte Kompetenzen zur Betreuung von Sterbenden in die Ausbildung integriert werden.
- Palliative Care ist im Medizinalberufegesetz als Kompetenzziel in der Aus- und Weiterbildung verankert und im Lernzielkatalog operationalisiert.
- Im Bereich der Fachhochschulen werden zur Zeit Lernzielpläne für die reglementierten Gesundheitsberufe auf Bachelor- und Masterstufe erarbeitet. Darin werden auch die Kompetenzen in Palliative Care konkretisiert. In der höheren Berufsbildung bestehen mit dem Rahmenlehrplan Pflege Grundlagen zu Palliative Care und die Vorbereitungen seitens der Organisationen der Arbeitswelt für die Einführung einer höheren Fachprüfung Palliative Care sind ebenfalls weit fortgeschritten.
- Der Einbezug von Palliative Care kann im Rahmen der Erarbeitung von Bildungsverordnungen, der Anerkennung von Bildungsgängen oder der Bewilligung und Akkreditierung von Studiengängen überprüft werden.
Bei den Mitarbeitenden in Pflege und Betreuung ohne Fachausbildung sowie bei den Freiwilligen wird es namentlich darum gehen, adäquate Bildungsgefässe – wie beispielsweise betriebliche Weiterbildungen – und den Erwerb entsprechender Kompetenzen – in Abstimmung mit den formalen Bildungen – einzurichten. Im Rahmen des Nationalen Bildungskonzepts ist ausserdem zu prüfen, ob Empfehlungen für die erforderlichen Basiskompetenzen der in Palliative Care tätigen Mitarbeitenden in der Pflege und Betreuung bzw. Freiwilligen ohne Fachausbildung gemacht werden können (beispielsweise als Voraussetzung einer kantonalen Betriebsbewilligung eines Alters- und Pflegeheims oder einer Spitex-Institution).
Schliesslich wird die Möglichkeit und Umsetzung der Einführung von (betrieblichen) Weiterbildungen im Rahmen des Teilprojekts Bildung mit den massgebenden Akteuren auch unter dem Aspekt der Finanzierung untersucht.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass er mit der Verabschiedung der „Nationalen Strategie Palliative Care 2010-2012“ und den dazugehörigen Teilprojekten die notwendigen Massnahmen in der Aus- und Weiterbildung des in den Institutionen tätigen Personals und im Bereich der Freiwilligenarbeit eingeleitet hat.
Erklärung des Bundesrates vom 18.08.2010
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.