Pflege als Zweitausbildung: Massnahme gegen den Pflegepersonalmangel

  • 16. Juni 2010
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Der Bundesrat wird beauftragt Regelungen zu prüfen und in Zusammenarbeit mit den Kantonen die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen so wie entsprechende Ausbildungsangebote zu schaffen, die es ermöglichen, im Rahmen einer Zweitausbildung den Lebensunterhalt während der Ausbildung sicherzustellen.

Begründung: Der Pflegebedarf steigt, nicht nur weil die Zahl der älteren Menschen und damit auch der Anteil der Menschen, die Pflege braucht steigt sondern weil der Anteil jüngerer Menschen, die Zahl der Menschen, die Pflegedienstleistungen erbringen können, sinkt. In einigen Institutionen und Kantonen mangelt es an Ausbildungsmöglichkeiten in anderen ist die Nachfrage nach Bildungsplätzen für den Bildungsgang Pflege HF zu gering, um den Bedarf zu decken. Ein Grund für die mangelnde Nachfrage scheint zu sein, dass ein Teil der InteressentInnen den Bildungsgang aus finanziellen Gründen nicht absolvieren kann. Es ist das Segment erwachsener Menschen, die eine Erstausbildung in einem anderen Berufsfeld absolviert haben und sich nun beruflich umorientieren möchten. Es gilt den Kreis der Personen zu vergrössern, die für eine höhere Fachausbildung Pflege in Frage kommen. Zielpublikum wären geeignete KandidatInnen, welche ein eidg. Fähigkeitszeugnis ausserhalb des Gesundheitswesens erworben haben, und/oder, welche nachweislich die notwendigen Fähigkeiten für diesen Beruf mitbringen und den regulären Bildungsgang aus finanziellen Gründen nicht absolvieren können. Der Bund für Rekrutierung von Quereinsteigenden angepasste Ausbildungsangebote zu schaffen und Rahmenbedingungen vorzugeben, welche den Lebensunterhalt während der Ausbildung sicherstellen sollen.

Antwort des Bundesrates vom 18.08.2010
Zwei Berichte, Bildung Pflegeberufe des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes EVD sowie der Nationale Versorgungsbericht für die Gesundheitsberufe 2009 von der Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK und der Nationalen Dachorganisation der Arbeitswelt Gesundheit OdASanté, sehen ein Bündel von Massnahmen vor, um in enger Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und OdASanté gezielt und koordiniert die Zahl der Ausbildungsplätze auf der Stufe höhere Fachschule (HF) und der Fachhochschule (FH) zu erhöhen. Zu den vorgeschlagenen Massnahmen gehört auch die Steigerung der Attraktivität einer Pflegeausbildung als Zweitausbildung.

Eine der zentralen Herausforderungen der Kantone und der OdASanté wird es sein, in enger Absprache und Zusammenarbeit mit den Betrieben Lehrgänge anzubieten, die es Personen ermöglichen, die Pflege als Zweitausbildung, einschliesslich Sicherung des Lebensunterhalts, zu absolvieren. Bereits heute bieten einzelne Kantone Quereinsteigerinnen und -einsteigern attraktive Angebote an höheren Fachschulen mit einem für die Sicherung des Lebensunterhalts angemessenen Lohn an. Weitere Verbesserungen bei der Durchlässigkeit des Bildungssystems und der Anrechnung erworbener Bildungsleistungen können ebenfalls einen Beitrag leisten, den Kreis interessierter Kandidatinnen und Kandidaten für eine Zweitausbildung zu erweitern. Mit der Revision des Rahmenlehrplans Pflege HF wird zudem der Spielraum für berufsbegleitende und stärker betriebsgestützte Angebote, namentlich auch für Zweitausbildungen, erhöht. Der zwischen der GDK, EDK (Erziehungsdirektorenkonferenz), OdASanté, dem BAG (Bundesamt für Gesundheit) und dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) auf Mandat des EVD gestartete Masterplan „Bildung Pflegeberufe“ stellt weiter sicher, dass die Umsetzung koordiniert erfolgt und mit politischen Weichenstellungen und entsprechender Berichterstattung begleitet wird.
Erklärung des Bundesrates vom 18.08.2010

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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