Finanzierung der Pflegeausbildung

  • 16. Juni 2010
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Der BR wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Regelung auszuarbeiten, welche alle geeigneten Pflegeinstitutionen, sowohl öffentliche wie private Institute mit Pflegeangebot zur Pflegeausbildung oder zur Mitfinanzierung derselben verpflichtet, sowohl im Rahmen der Spitalfinanzierung wie auch in der Langzeit- und Spitexpflege.
Begründung: für die Sicherung der Pflegeversorgung in Zukunft fehlt es an Ausbildungs-plätzen. Ein Grund dafür sind die Kosten und die fehlende, rechtsgleich für alle Institutionen geltende Verpflichtung zur Ausbildung oder zur Beteiligung an den Ausbildungskosten. Im Akutbereich kann die Pflegeausbildung in die Fallpauschale eingerechnet werden. Es fehlt jedoch die Pflicht zur Ausbildung, sowohl für jene Spitäler, die auf der Spitalliste sein wollen, wie für die Privatspitäler. Auch die Kantone müssen keine Ausbildungsverpflichtung in die Leistungsverträge mit Spitälern integrieren. Um die Pflegeversorgung sicherzustellen, braucht es eine schweizerische Regelung, die alle Kantone und auch private Institutionen mit Pflegeleistungen zur Ausbildung oder zur Ausbildungsfinanzierung verpflichtet, z.B. mit einem Bildungsfonds für Pflege und tieferen Fallpauschalen für jene, die nicht ausbilden. Der speziellen Situation in der Spitex-, der Langzeit- und Alterspflege ist Rechnung zu tragen.

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