Die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern haben auch mit dem kleinen Anteil Frauen in Führungspositionen zu tun, auch wenn dies nach Gleichstellungsgesetz nicht einklagbar ist. Der Bund hat hierbei eine Vorbildfunktion: Obwohl die Frauenquote im Bundesrat überdurchschnittlich ist, kann dies bei den Führungsfunktionen in der Bundesverwaltung nicht behauptet werden. Der neue Sollwert des Frauenanteils der obersten Leistungsklasse für 2011 entspricht dem alten: 12 Prozent. Der Bundesrat hat sich aber eine Steigerung von 30 Prozent zum Ziel gesetzt.
Wie erklärt sich der Bundesrat die verwirrenden Werte?
Antwort des Bundesrates
Der BR hat im Jahre 2005 verschiedene Sollwerte für die Periode 2005-2011 beschlossen. Für den Frauenanteil in den Lohnklassen 30-38 lautete der Beschluss wie folgt:“Bis Ende 2011 steigt der Frauenanteil in den obersten Lohnklassen (Kl. 30-38) um 30%.“ Auf der Berechnungsbasis von 9,2% im Jahre 2005 bedeutete dies, dass der Frauenanteil einen Wert von 12% erreichen sollte. Dieser Sollwert wurde schon vor Ablauf der Gültigkeit übertroffen. Im Jahre 2009 erreichte der Frauenanteil 13,5%.