Das Gesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann überlässt die Initiative, gegen die Diskriminierungen vorzugehen, den einzelnen Arbeitnehmenden. Der Bundesrat hat in der Antwort auf die Motion Hofmann 06.3031 erklärt, die Vor- und Nachteile verschiedener Modelle von Behörden mit Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenzen zu prüfen. Dabei wurde das Klagerecht untersucht, mit dem eine Behörde in Vertretung von Diskriminierungsopfern oder zur Bekämpfung struktureller Diskriminierung Prozesse vor Gericht führen könnte.
Zu welchem Schluss ist der Bundesrat gekommen?
Antwort des Bundesrates
Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Der Bundesrat hat das EJPD am 12. Dezember 2008 beauftragt, ihm bis spätestens 2014 über die Wirksamkeit der von den Sozialpartnern im Rahmen des Projekts „Lohngleichheitsdialog 2009-2013“ ergriffenen Massnahmen und über die Opportunität der Ergreifung anderer Massnahmen Bericht zu erstatten.
Die Sozialpartner wollen diskriminierende Lohnungleichheiten zwischen Frauen und Männern in Unternehmen in der Schweiz mit dem Lohngleichheitsdialog auf pragmatische Art und Weise beseitigen. Das auf freiwilliger Basis beruhende Projekt dauert bis mindestens 2014 und wird von den betroffenen Bundesstellen unterstützt und begleitet. Der Lohngleichheitsdialog wird während der ganzen Dauer evaluiert. Lanciert wurde der Lohngleichheitsdialog gemeinsam von den Dachverbänden der Arbeitgebenden, dem Schweizerischen Arbeitgeberverband und dem Schweizerischen Gewerbeverband, und der Arbeitnehmenden, dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund und Travail Suisse, sowie vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann, vom Bundesamt für Justiz und vom Staatssekretariat für Wirtschaft. Die Verbände haben sich verpflichtet, aktiv Einfluss zu nehmen, um die diskriminierenden Lohnungleichheiten zwischen Frauen und Männern möglichst rasch zu beseitigen, indem die Unternehmen motiviert werden, ihre Löhne freiwillig zu überprüfen und Massnahmen gegen allfällige Diskriminierungen zu treffen.
Bevor allenfalls Massnahmen wie die Schaffung einer Behörde mit Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenz geprüft werden, sollen die Ergebnisse des Lohngleichheitsdialogs abgewartet werden.