Ausbildung in Psychologie. Ungenügende ausländische Diplome

  • 07. Juni 2010
  • Fragestunde Bundesrat
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Eingereichter Text
Ein Ziel des PsyG ist die Bekämpfung des Wildwuchses an Titeln auf dem „Psychomarkt“. Bereits werden aber ausländische Hochschulgänge angeboten oder geplant, die die vorgesehenen Voraussetzungen für den Bezeichnungsschutz und den Zugang zur akkreditierten Weiterbildung (Ausbildung in Psychologie auf Masterstufe) nicht erfüllen, aber Absolventinnen und Absolventen unrechtmässige Vorteile bei der Zulassung zu regulierten Berufen verschaffen sollen.

  1. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die kommenden PsyG-Kriterien nicht mit ausländischen Diplomen unterlaufen werden?
  2. Teilt er die Meinung, dass ungenügende ausländische Diplome ein Problem hierzulande darstellen?

Antwort des Bundesrates
Burkhalter Didier, conseiller fédéral:  Der Markt der Leistungen der Psychologie ist tatsächlich schillernd, weil die Berufsbezeichnung Psychologe/in nicht geschützt ist. Diese Berufsbezeichnung kann von SchweizerInnen wie von Leuten aus dem Ausland gebraucht werden, die entweder gar nicht Psychologie studiert  oder nur eine mangelhafte Ausbildung absolviert haben. Die Unzahl an Abkürzungen und Spezialtitel im Beruf der Psychologen und der Psychotherapeuten dient nicht der Transparenz; ein Problem das sich übriges auch bei anderen akademischen Titel stellt, seien sie in der Schweiz oder im Ausland erworben.  
Was Ihre erste Frage betrifft, so kann ich Ihnen versichern, dass das Psychologieberufegesetz den Schutz der Berufsbezeichnung in der Psychologie zum Ziel hat.
Das soll Transparenz auf dem Markt der Psychologieberufe schaffen und auch die Qualität der Profession und ihrer Leistungen.
Die zu erfüllenden Bedingungen im Gesetz sind, dass jemand im Besitz eines Master Titels oder eines Fachhochschuldiploms in Psychologie sein muss. Nur diese Leute sollen in Zukunft das Recht haben, sich Psychologe/in zu nennen. Die gleichen Bedingungen sollen auch für ausländische Diplome gelten. Wir werden nur Diplome anerkennen, die den schweizerischen Diplomen gleichwertig sind. Der Bundesrat sieht vor, eine ausserparlamentarische Kommission einzusetzen, die die ausländischen Diplome prüft und für eine flächendeckende Umsetzung der Anerkennungsbedingungen sorgt.  
Zu Ihrer 2. Frage: Der Bundesrat sieht das grösste Problem – im In- und Ausland –  in der Vielzahl der Titel und insbesondere deren Aufsplitterung sowohl in der Grundausbildung wie auch in den Weiterbildungen.
Das Psychologieberufegesetz erlaubt das Problem zu lösen.
Das Gesetzesprojekt wurde übrigens bereits in der Kommission des Ständerates behandelt und soll noch diese Session im Ständeratsplenum behandelt werden.

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