Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Übernahme der Rückführungsrichtlinie und Änderung des AuG

  • 03. Juni 2010
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Bea Heim in der Nationalratsdebatte vom 2. Juni 2010

Die ganze Debatte im Wortlaut mit weiteren Voten von Bea Heim, Video der Debatte

Heim Bea (S, SO), für die Kommission:  Sie entscheiden heute über zwei Erlasse in einem Geschäft: erstens über die Übernahme und Umsetzung einer Schengen-Weiterentwicklung, der EG-Rückführungsrichtlinie, zweitens über Änderungen im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer sowie im Asylgesetz.
Das Ziel der Rückführungsrichtlinie ist eine Mindestharmonisierung innerhalb des Schengen-Raums der Wegweisungsverfahren für Personen ohne Aufenthaltsbewilligung aus Nicht-Schengen-Staaten respektive Drittstaaten. Das zweite Ziel ist eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Schengen-Staaten beim Vollzug von Wegweisungen in Drittstaaten und die Gewährleistung eines fairen und transparenten Verfahrens. Die Schweiz hat auf europäischer Ebene an den Beratungen zu dieser Richtlinie, die drei Jahre dauerten, teilgenommen, und sie konnte sich auch einbringen.
Die Vorlage zur Rückführungsrichtlinie enthält Vorschriften zum Erlass von Wegweisungsverfügungen, zur Inhaftierung zur Sicherstellung des Wegweisungsvollzugs, zur Rückführung und zum Erlass von Einreiseverboten. Die Umsetzung dieser Rückführungsrichtlinie, zu deren Übernahme sich die Schweiz grundsätzlich verpflichtet hat, erfordert Anpassungen im Ausländer- und Asylgesetz, Anpassungen in den Bereichen Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen, der Ausschaffung und der Zwangsmassnahmen. Die wichtigsten Änderungen betreffen erstens den Ersatz der bisherigen formlosen Wegweisung durch ein formelles Wegweisungsverfahren, zweitens die maximale Haftdauer aller Haftarten, die durch die neue Richtlinie von 24 Monaten auf 18 Monate gesenkt wird.
Bei der Rückführungsrichtlinie handelt sich um einen internationalen Vertrag, und dafür ist das Parlament zuständig. Zur Umsetzung hat die Schweiz eine Frist von zwei Jahren, ab dem Zeitpunkt der Notifizierung, das hiesst für die Rückführungsrichtlinie bis zum 12. Januar 2011.
In einem zweiten Erlass schlägt der Bundesrat dringliche Gesetzesänderungen vor. Diese stehen nicht in einem direkten, aber doch in einem thematischen Zusammenhang mit der Übernahme der Rückführungsrichtlinie. Es sind gesetzliche Grundlagen für die automatisierte Grenzkontrolle am Flughäfen, für das neue Informationssystem der Empfangs- und Verfahrenszentren sowie der Unterkünfte an den Flughäfen mit der Bezeichnung „Mides“. Mit diesen Änderungen, die Ende 2010 in Kraft gesetzt werden sollen, will der Bundesrat rechtswidrige Einreisen effizienter verhindern.
Der Ständerat war Erstrat in diesem Geschäft. Er hat beide Erlasse einstimmig angenommen. Für die Staatpolitische Kommission des Nationalrates war das Eintreten auf beide Erlasse unbestritten. In der Gesamtabstimmung votierte eine Minderheit von 8 Stimmen gegen beide Vorlagen, weil aus Ihrer Sicht substanzielle Änderungen nicht aufgenommen wurden. Sie betreffen unter anderem die mangelnde Verbindlichkeit der Verpflichtung zur Einführung eines Rückführungsmonitorings, die Einführung neuer Hafttatbestände sowie die Beibehaltung der maximalen Haftdauer von 24 Monaten. Die Kommissionsmehrheit jedoch empfiehlt dem Rat Zustimmung zur Übernahme der EG-Rückführungsrichtlinie, wie sie hier präsentiert wird, und dies mit 17 zu 8 Stimmen. Sie empfiehlt auch Zustimmung zum Erlass 2, also zur automatisierten Grenzkontrolle, zur Dokumentenberatung und zum Informationssystem „Mides“. Die Gesamtvorlage fand in der Staatpolitischen Kommission eine Mehrheit von 16 zu 8 Stimmen.

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