Das Parlament hat im Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung vom 13. Juni 2008 die Pflegefinanzierung (KVG, AHV, ELG) neu geordnet. Die neue Pflegefinanzierung regelt die Aufteilung der Pflegekosten.
- Wie ist die Aus- und Weiterbildung in der Neuordnung der Pflegefinanzierung geregelt?
- Wie werden die Bildungsleistungen in der neuen Regelung erfasst?
- Ist sichergestellt, dass die Bildungsleistungen – soweit erforderlich – angemessen abgegolten werden, damit insbesondere in den
- Pflegeheimen und im Spitexbereich (zusätzlich) Ausbildungsplätze bereitgestellt werden?
Antwort des Bundesrates vom 11.06.2010
Die Aus- und Weiterbildung für die universitären Medizinalberufe ist im Medizinalberufegesetz geregelt. Für die nichtuniversitären Medizinalberufe enthält das Berufsbildungsgesetz unter anderem Bestimmungen über die berufliche Grundbildung, einschliesslich der Berufsmaturität, die höhere Berufsbildung, die berufsorientierte Weiterbildung und die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Berufsbildung. Das Fachhochschulgesetz regelt namentlich die Aufgaben der Hochschulen, ihre Genehmigung, die Anerkennung der Diplome und die finanzielle Unterstützung.
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung seinerseits regelt insbesondere die Zulassung der Leistungserbringer zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Im Rahmen der sozialen Krankenversicherung geht man davon aus, dass grundsätzlich nur Personen mit abgeschlossener Ausbildung für die Erbringung von Leistungen in Betracht kommen. Die Aus- und Weiterbildung und ihre Finanzierung sind deshalb nicht direkte Aufgaben der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Diese regelt zudem auch nicht die Frage der Versorgung im Gesundheitsbereich. Eine Ausnahme gibt es bei den Spitälern, wobei dies von der Zuständigkeit der Kantone in diesem Bereich abhängig ist.
Die wichtigste Änderung in der Neuordnung der Pflegefinanzierung gegenüber dem heutigen System bezieht sich auf die Finanzierungsquellen der Pflegeleistungen. Die Frage der Aus- und Weiterbildung sowie ihrer Finanzierung wurde nicht im Rahmen der neuen Pflegefinanzierung behandelt. Die neue Pflegefinanzierung sieht somit keine Finanzierung für die Aus- und Weiterbildung vor. Hier bleiben die Kantone zuständig, welche auch die Verantwortung für die Sicherstellung einer ausreichenden und qualitativ hochstehenden medizinischen Versorgung tragen.