Stärkung Patientensicherheit auch unter dem Régime der DRG. Vereinheitlichung des Daten-Settings

  • 11. März 2010
  • Interpellationen
  • 0 Kommentare

Eingereichter Text
Die neue Spitalfinanzierung hat u.a. zum Ziel mit der Fallkostenpauschale, der DRG, Transparenz und Vergleichbarkeit der Spitäler hinsichtlich Leistungen und Kosteneffizienz herzustellen. Dabei stellen sich bei der Patientensicherheit spezielle Fragen. Patient Saftey Indicators sind nach umfangreichen Vorarbeiten der amerikanischen Behörde für Forschung und Qualität im Gesundheitswesen AHRQ selbst international das grosse Thema. Es zeigt sich, dass in der Schweiz die Codierungsvoraussetzungen ungenügend sind und einheitliche, validierte Indikatoren fehlen. Darum kann es zu einer ungenügenden Erfassung sicherheitsrelevanter Ereignisse im Spital kommen. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist vorgesehen, die Einführung der DRG zeitgleich mit flankierenden Massnahmen und Messungen der Patientensicherheit zu begleiten?
  2. Mit welchen konkreten Massnahmen?
  3. Sind schweizweit einheitliche Indikatoren für die Patientensicherheit vorgesehen, respektive konkret in Vorbereitung?
  4. Wie werden sie validiert und entsprechen sie dem internationalen Standard?
  5. Teilt er die Meinung, dass für eine verlässliche Codierung von Behandlungskomplikationen im Spital zu unterscheiden ist, ob ein gesundheitliches Problem bei Spitaleintritt bereits vorhanden war oder erst während des Spitalaufenthalts aufgetreten ist?
  6. Teilt er die Meinung, dass die Schweiz, statt das Rad neu zu erfinden, sich an entsprechenden internationalen Studien, z.B. der OECD zur Definition und Validierung von Patient Safety Indicators (PSI) beteiligen sollte? Stimmt es, dass das BAG dies bis jetzt abgelehnt hat?
  7. Mit welcher Begründung? Gibt es fachlich-medizinische Argumente?
  8. Stimmt es, dass Gesuche für Validierungsarbeiten hinsichtlich einheitlicher PSI vom Nationalfonds abgelehnt wurden?
  9. Mit welcher Begründung? Gibt es fachlich-medizinische Gründe?

Antwort des Bundesrates vom 12.5.2010
Fragen 1 bis 4: Der Bundesrat erachtet die Begleitung der Einführung von Diagnosebezogenen Fallkostenpauschalen (DRG) mit der Auswertung von Qualitätsindikatoren als wichtig. Zur Einführung der DRG wurden die Tarifpartner unter anderem dazu verpflichtet, Instrumente und Mechanismen zur Gewährleistung der Qualität der Leistungen im Rahmen der Tarifanwendung zu vereinbaren. Die Tarifpartner und SwissDRG haben die auf Verordnungsstufe verankerte Aufforderung zur Einreichung eines Konzepts zur Gewährleistung der Qualität der Leistungen bislang nicht angemessen erfüllt (siehe Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Goll 09.3061). Im Rahmen der Genehmigung des nationalen Tarifvertrags zur Einführung der DRG wird der Bundesrat darauf achten, dass diese Forderung erfüllt wird. Des Weiteren sieht die Qualitätsstrategie des Bundes im Schweizerischen Gesundheitswesen vom 9. Oktober 2009 vor, dass die Führungsrolle des Bundes in diesem Bereich verstärkt wird. Seitens Bund wird darauf hingewirkt, einheitliche Indikatoren anzuwenden. So wurden die von der OECD gewählten Indikatoren zur Patientensicherheit auch für die Schweiz ausgewertet und in einem technischen Papier (Health Care Quality Indicator Project: Patient Safety Indicators Report 2009, OECD Paper No. 47) publiziert. Im Hinblick auf ein Monitoring in der Schweiz ergeben sich dieselben Fragen der Validierung, wie sie sich auch für den Ländervergleich der OECD gestellt haben. Wegen der unterschiedlichen Codierqualität ist eine richtige Interpretation der Daten auch für die Schweiz schwierig. Die Schweiz wird sich bei den Arbeiten aber weiterhin auf die von der OECD verwendeten Indikatoren stützen und bei deren Weiterentwicklung mitarbeiten.

Frage 5: Der Gesundheitszustand vor Eintritt wird in der vom Bundesamt für Statistik (BFS) erstellten medizinischen Statistik der Krankenhäuser nicht als eine eigene Variable erfasst. Auftretende Behandlungskomplikationen gemäss den Kodierungsrichtlinien des BFS werden nie als eigentlicher Eintrittsgrund, sondern als Nebendiagnose kodiert. Im Hinblick auf die Verwendung der OECD-Indikatoren zur Patientensicherheit stellt dies aber kein wesentliches Problem dar, da die Indikatoren Ereignisse betreffen, die im Regelfall nicht vor dem Spitaleintritt auftreten.

Fragen 6 und 7: Die internationalen Tendenzen im Bereich der Entwicklung von Qualitätsindikatoren werden von Seiten des Bundes durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) kontinuierlich verfolgt. Die Schweiz ist seit Beginn des Projekts „Healthcare Quality Indicators“ der OECD Mitglied der Expertengruppe und zudem in der Untergruppe „Patient Safety“ sehr aktiv. Die Schweiz hat an der per 2009 vorgenommenen Erhebung von Qualitätsindikatoren zur Patientensicherheit teilgenommen. Da die Codierqualität in den verschiedenen Ländern sehr unterschiedlich ist, erachtete es die Expertengruppe der OECD als zu früh, die Resultate in der OECD Publikation „Health at a glance 2009“ aufzunehmen. Aus diesem Grund wurden die Resultate in einem entsprechenden technischen Papier publiziert.

Fragen 8 und 9: Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) erhält regelmässig Forschungsgesuche zum Thema Patientensicherheit, darunter vereinzelt auch Projekte zu patient safety indicators (PSI). Diese Gesuche werden gemäss den üblichen Kriterien und in Konkurrenz zu den übrigen Gesuchen einer wissenschaftlichen Beurteilung durch den Nationalen Forschungsrat und externe Gutachterinnen und Gutachter unterzogen. Gestützt auf diese Beurteilung sind Projekte zum Thema Patientensicherheit verschiedentlich abgelehnt worden, weil sie den wissenschaftlichen Kriterien nicht genügten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert