Übernimmt das VBS die Schulden von Militärangehörigen?

  • 08. März 2010
  • Fragestunde Bundesrat
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Eingereichter Text

  • Stimmen Medienberichte, wonach die Personalberatung des VBS die Schulden Militärangehöriger übernimmt respektiv vorfinanziert?
  • Wenn ja, welche Rechtsgrundlage ermöglicht Darlehen zur Schuldentilgung von Militärangehörigen?
  • Zu welchen Bedingungen?
  • Welche Aufgaben hat der Unterstützungsfonds?
  • Wie wird er alimentiert?
  • Wie ist der finanzielle Umfang des Fonds?
  • Wie die jährlichen Ausgaben?
  • Zu welchen konkreten Zwecken?
  • Nach welchen Kriterien?

Merz Hans-Rudolf, Bundesrat:  Frau Heim stellt eigentlich drei Fragen:
1. Wie andere Arbeitgeber auch, hat der Bund die Möglichkeit, seine Angestellten – und das nicht nur im VBS – in finanziellen Notlagen zu unterstützen. Das Eidgenössische Personalamt verfügt zu diesem Zweck über einen Unterstützungsfonds. Dieser kann Zuschüsse und Darlehen gewähren.
2. Die Leistungen des Unterstützungsfonds stehen Militärangehörigen offen, sofern sie eben Bundesangestellte – sprich Berufsmilitär – sind. Der Unterstützungsfonds für das Bundespersonal ist ein Spezialfonds im Sinne von Artikel 52 des Finanzhaushaltsgesetzes. Die Bestimmungen zu Rechtsform, Zweck, Organe, Aufsicht, Leistungen sind in der Verordnung über den Unterstützungsfonds für das Bundespersonal festgelegt.
Zuschüsse können nur subsidiär ausgerichtet werden, das heisst, wenn in einer Notlage keine gesetzlichen oder vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen werden können oder wenn diese nicht ausreichen. Zweckgebundene Darlehen können gewährt werden, um etwa eine Verschuldung zu verhindern oder eine Entschuldung durchzuführen. Ein Darlehensvertrag regelt die Modalitäten der Rückzahlung – in der Regel geht das über drei Jahre und mit Verzinsung.
3. Der Unterstützungsfonds für das Bundespersonal unterstützt Bundesangestellte in Notlagen aller Art mit finanziellen Leistungen. Er kann Zuschüsse an Krankheitskosten, in Härtefällen, an die Ausbildungskosten von Kindern ausrichten sowie zweckgebundene Darlehen gewähren. Bei den Kriterien orientiert sich der paritätisch zusammengesetzte Fondsrat an den Grundsätzen des Dachverbandes Schuldenberatung Schweiz und der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos). Er hat zudem ein Leistungsreglement erstellt. Und dieses Leistungsreglement ist öffentlich. Das Fondsvermögen liegt aktuell bei rund 27 Millionen Franken. Der Fonds alimentiert sich fast ausschliesslich aus den Anlageerträgen des Fondsvermögens. Daraus werden auch die Leistungen entrichtet. Die laufenden Darlehen lagen Ende 2008 bei etwa 326 000 Franken. Darüber hinaus wurden Zuschüsse in der Höhe von 273 000 Franken gewährt.

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