Weiterentwicklung des Schengen Besitzstands. Einführung biometrischer Daten im Ausländerausweis

  • 03. März 2010
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Botschaft über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Einführung biometrischer Daten im Ausländerausweis (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Heim Bea (S, SO):  Diese Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes hat zum Ziel, die Kontrolle im Migrationsbereich zu verbessern; dazu sagen wir Ja. Dieser Notenaustausch bringt die Einführung biometrischer Daten wie das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke im Ausländerausweis für Drittstaatsangehörige. Er bringt für den ganzen Schengen-Raum einheitliche Ausweise, das dient dazu, das Aufenthaltsrecht zu bescheinigen und den illegalen Aufenthalt zu verhindern. Das verlangt Änderungen im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer, allenfalls auch im Bundesgesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich. Letzteres bräuchte es aber nur dann, wenn Sie die zentrale Speicherung der Daten befürworten.
Die SP-Fraktion empfiehlt Ihnen, wie dies auch die Kommissionsmehrheit tut, diese zentrale Speicherung abzulehnen, darauf zu verzichten.
1. Es braucht eine zentrale Datenbank schlicht nicht.
2. Der Ausweis dient im Gegensatz zum biometrischen Pass lediglich zum Vergleich der im Ausweis gespeicherten Fingerabdrücke mit jenen der Inhaberin oder des Inhabers, er dient lediglich zur Identifikation.
3. Die Aufbewahrung der Daten während fünf Jahren ist im Rahmen des Schengen-Abkommens weder vorgeschrieben noch vorgesehen.
4. Wir sind der Meinung, dass zentrale Datenbanken etwas sehr Heikles und Missbrauchsträchtiges sind. Darum lehnen wir sie grundsätzlich ab.
5. Der Betrieb der zentralen Datenbank ist wegen der nötigen Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollen alles andere als billig.
6. Selbst der Datenschutzbeauftragte ist der Meinung – wir haben es schriftlich -, man solle die Idee der zentralen Speicherung fallenlassen. Die SP hat zudem einmal mehr grosse Vorbehalte gegen die vorgesehene Delegationsnorm, mit der das Bundesamt sich das Recht holt, die Ausfertigung der Ausweise teilweise oder ganz an Dritte zu übertragen. Wir wollen die Streichung dieser Delegationsnorm, wie es auch die Kommissionsmehrheit will.
Wir haben grosse Bedenken und erwarten eine strenge Sicherheitskontrolle, wenn diese Bestimmung nicht gestrichen wird.
Ich möchte Sie an den jüngsten Bericht des EDA erinnern. Es berichtet über den Missbrauch und das einträgliche Geschäft mit der Korruption im Visabereich. Auch dort geht es um das Erfassen von Daten.
Die Mehrheit der SP-Fraktion wird der Vorlage so zustimmen, wie sie die Kommission vorbereitet hat.

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