Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) hat gemäss Medienmitteilung von gestern Freitag mit 15:9 Stimmen die Parlamentarische Initiative «Nationale Organisation für Qualität und Patientensicherheit» von Bea Heim (SP/SO) sistiert. Dies, nachdem sie mit 18:7 Stimmen beschlossen hatte, ihrerseits eine Kommissionsmotion mit dem Ziel der Parlamentarischen Initiative Heim einzureichen.
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die nötigen Änderungen am Krankenversicherungsgesetz vorzuschlagen, um die Ziele des Berichts «Qualitätsstrategie des Bundes im schweizerischen Gesundheitswesen» vom Oktober 2009 rasch umzusetzen. Insbesondere soll die Finanzierung der nationalen Organisation geregelt werden.
Wörtlich verlangt die sistierte Initiative Heim, es seien die rechtlichen Grundvoraussetzungen für eine nationale Organisation für Qualität und Patientensicherheit zu schaffen. «Mit dem Ziel, wissenschaftlich validierte Instrumente und Konzeptionen zur Sicherstellung einer nationalen Qualitätspolitik im Gesundheitswesen zur Verfügung zu stellen, Koordination und Evaluation von Konzeptionen zu ermöglichen und fundierte Grundlagen für die Transparenz der Ergebnisqualität und Patientensicherheit zu erarbeiten.»
Am Anfang der Qualitätssicherungsdiskussion stand eine vom Bundesrat abgelehnte Motion von Bea Heim , die in der Folge mit einer Parlamentarischen Initiative nachdoppelte, die von der Sozial- und Gesundheitskommission als Kommissionsmotion übernommen. Ziel dieses Vorstosses war es, die Qualitätssicherung und Patientensicherheit als Bundesaufgabe im KVG verankern.
«Bahrrlichkeit vonnöten»
Leider, sagt Bea Heim , komme es jedoch nicht selten vor, dass der Bundesrat einen Volksauftrag – in diesem Fall einen aus dem KVG – nicht erfülle. «Wenn dies der Fall ist», so Heim, «braucht es die parlamentarische Beharrlichkeit, das heisst ein Nachhaken mit Vorstössen.»
Aufgrund ihrer Arbeit sei dann auch die GPK des Ständerates aktiv geworden. Mit der Forderung, der Bund müsse eine klare und verbindliche Qualitätsstrategie erarbeiten und Massnahmen, Verantwortlichkeiten sowie Fristen für die Umsetzung des im KVG verankerten Qualitätsauftrags definieren.
Couchepin weich geklopft
Doch Bundesrat Pascal Couchepin stellte sich weiterhin quer. Erst «eine Aussprache mit Kapazitäten aus der medizinischen Praxis» brachte ihn nach Heims Worten soweit, eine nationale Qualitätsstrategie zu entwickeln. «Er hat sie 2009 präsentiert und kam zum Schluss, dass gezielte und koordinierte Investitionen in die Qualitätssicherung helfen, die Kosten zu dämpfen, unnötige Kosten infolge unzureichender Qualität zu vermeiden.»
So, konstatiert Bea Heim mit einem gewissen Stolz, sei der Bundesrat zum selben Schluss gelangt wie sie schon zwei Jahre früher in ihrer Parlamentarischen Initiative. Freilich übernehme er bloss ihre Zielsetzung – ohne die rechtlichen Grundlagen zu deren Finanzierung sicherzustellen. Doch die Finanzierung ist nun mal der Schlüssel zum Ganzen. Heim ist daher froh, dass die Kommission jetzt ihr Anliegen übernimmt und vom Bundesrat die finanzielle Sicherstellung des Qualitätsinstituts verlangt. (uw)
Quelle: Oltner Tagblatt / MLZ; 2010-02-27