Mehr Kontrollen – für die Sicherheit der Kernkraftwerke!

  • 18. Februar 2010
  • Motionen
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Der Bundesrat wird aufgefordert,

  1. Bericht über alle gemeldeten und alle tatsächlichen Vorfälle und deren Bedenklichkeit in Schweizer Kernkraftwerken im Zeitraum der letzten 5 Jahre Bericht zu erstatten.
  2. zu prüfen, ob und wie die geltenden Richtlinien der Meldepflicht für Kernkraftwerke zu überarbeiten und zu präzisieren sind.
  3. die heutige Regelung der Meldepflicht der Kernkraftwerke bei Vorfällen zu überdenken und das Inspektorat zu verstärke, so, dass die ENSI auch Sicherheits-Kontrollen durchführen oder durchführen lassen kann.
  4. aufzuzeigen, wie für die Sicherheit der Arbeitenden im Werk und der Bevölkerung die Kontrollen vorort in der Häufigkeit intensiviert werden sowie entsprechende Massnahmen umzusetzen. Dabei ist auch die Möglichkeit regelmässiger unangemeldeter Kontrollen, resp. Überprüfungen vorzusehen.
  5. den Vorwurf des Nuklearexperten, wonach heute in den Werken und bei den externen Lieferanten die Kompetenzen fehlen würden, um die Anlagen richtig zu beurteilen und prüfen zu können aufzunehmen und wenn nötig entsprechende verpflichtende Vorgaben für das Risikomanagement der Werke zu machen.

Begründung
Das Régime der Sicherheitsvorsorge bei Schweizer Kernkraftwerken, wonach AKW’s in einer Art Selbstkontrolle und Selbstdeklaration oder – anzeige jeden Vorfall im Werk innert 24 Stunden zu melden haben, scheint nicht konsequent eingehalten zu werden, was die Bevölkerung verunsichert. Die beiden ENSI-Klagen betr. des Vorfalls im AKW Beznau und nun auch im AKW Gösgen zeigen dies. Mittlerweile sind die Schweizer KKW’s, insbesondere Beznau I + II, sowie Mühleberg, in die Jahre gekommen, ihre Betriebsbewilligung wurde m. W. auf unbeschränkt verlängert. Umso mehr haben die Werke ihre Sicherheitsvorkehrungen nachweislich zu verstärken. Andererseits muss auch die behördliche Sicherheitsaufsicht forciert werden. Die Entdeckung sicherheitsrelevanter Fehler darf nicht dem Zufall überlassen werden. Beide Seiten sind in der Pflicht, den Nachweis einer ausreichenden Sicherheitskontrolle zu erbringen.

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