Bankdaten- Solothurner Parlamentarier zur neusten Entwicklung Die Mehrheit der Solothurner Bundesparlamentarier ist dagegen, dass die Politik erneut für die UBS in die Bresche springt.
Andreas Toggweiler
Wenn der Bund oder die UBS Kundendaten an die USA weitergeben, brechen sie das Bankgeheimnis. Das hat das Bundesverwaltungsgericht unmissverständlich festgestellt. Im Bundeshaus wird seither intensiv über das weitere Vorgehen diskutiert. Die Meinungen gehen auseinander – auch bei Solothurner parlamentariern.
Bank muss Folgen tragen
Für Nationalrat Kurt Fluri (FDP) ist es nicht Sache des Parlamentes, jetzt Notrecht anzuwenden. «Wir sollten der UBS überlassen, was sie jetzt machen will.» Dass die Bank dabei je nach Entscheid entweder Schweizer Recht oder den Vertrag mit der USA bricht, müsse sie in Kauf nehmen. Was die institutionelle Seite betreffe, sei der Gestaltungsspielraum intakt. Über ein allfälliges fakultatives Referendum über die Doppelbesteuerungsabkommen sei auch gewährleistet, dass das Volk in Sachen Bankgeheimnis das letzte Wort behalten könne, betont Fluri.
Gretchenfrage für Parlament
«Die erneute Anwendung von Notrecht wird im Parlament auf breiten Widerstand stossen», glaubt auch Brigit Wyss (Grüne). Wyss ist aber überzeugt: «Egal wie es im Fall UBS weitergeht, um politische Entscheide wird das Parlament nicht herumkommen. Und zwar über die Zukunft des Bankgeheimnisses», fordert Wyss. Denn dieses sei nebst den illegalen UBS-Aktivitäten eine der Hauptursachen des Schlamassels. «Die Schweiz ist immer deutlicher eine Geisel ihrer verfehlten Finanzmarktpolitik», meint Bea Heim (SP). Sie rechnet damit, dass der Bundesrat den Vertrag mit den USA dem Parlament zur rückwirkenden Genehmigung unterbreitet. Dies komme für die SP nur infrage, wenn unter anderem eine PUK eingesetzt werde, die Boni und Löhne der UBS-banker beschränkt und weitere harte flankierende Massnahmen ergriffen werden.
Anklage nicht ausgeschlossen
«Ich sehe beim Gesetzgeber keinen Handlungsbedarf», sagt SVP-Nationalrat Roland Borer. Schon gar nicht gelte es, ein vom Gericht als illegal taxiertes Verhalten nachträglich zu legalisieren. Es sei die Exekutive, welche ihre Führungsrolle nicht wahrgenommen und Chancen verpasst habe. «Allmählich beginnt mich das Thema UBS zu nerven», so Borer weiter. Die Folgen ihres Geschäftsgebarens in den USA müsse die Bank selber tragen. Borer schliesst ein gerichtliches Vorgehen gegen das damalige UBS-Kader nicht aus.
«Wenn wir jetzt erneut für die UBS die Kohlen aus dem Feuer holen, machen wir uns handlungsunfähig» ist auch Elvira Bader (CVP) überzeugt. Als GPK-Mitglied ist sie anderseits auch nicht der Ansicht, dass zurzeit zur Durchleuchtung der Rolle des Bundesrates eine PUK notwendig sei. Der Bundesrat zeige sich im Moment kooperativ.
Parteikollege Pirmin Bischof rät sowohl von bundesrätlichem Notrecht ab als auch von einer rückwirkenden Inkraftsetzung des USA-Vertrags durch das Parlament. Man dürfe das Notrecht nicht überstrapazieren und eine rückwirkende Inkraftsetzung sei eine unzulässige Rechtsbeugung. «Das würde sehr nach Bananenrepublik riechen.» Also soll auch gemäss Bischof die UBS selber entscheiden, ob einer ihrer Direktoren eine Busse oder bedingte Gefängnisstrafe riskieren soll. «Denn vorbestraft wird in der Sache ja wohl niemand sein.» Und vielleicht hätten sich auch schon 10 000 US-Amerikaner beim Fiskus gemeldet, was das Problem ebenfalls lösen würde.
«Katastrophe für die Wirtschaft»
Am ehesten alarmiert zeigt sich Ständerat Rolf Büttiker (FDP). «Viele Leute sind sich immer noch nicht bewusst, was es bedeuten würde, wenn die UBS in den USA angeklagt würde. Es wäre für die Volkswirtschaft eine Katastrophe.» Wenn man zudem bedenke, wie viel Geld der Bund schon in die Bank gesteckt habe, wäre es falsch, sie fallen zu lassen. Als unrealistisch taxiert Büttiker auch Überlegungen, wonach gegebenenfalls die UBS nur in den USA untergehen soll.
Quelle: Solothurner Zeitung vom 27. Januar 2010