Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie in den Kantonen die Integration von Migranten- und Flüchtlingseltern und deren Kindern in Frühförderungsangeboten, Kindergarten und Schulen gefördert wird. Dabei ist auf bestehende Lücken hinzuweisen und aufzuzeigen, mit welchen Instrumenten zielgruppenspezifisch die Integration gestärkt werden kann. Dabei sind speziell auch die Möglichkeiten aufzuzeigen, mit denen der Bund diese Bemühungen unterstützen kann.
Begründung
Integration ist das Schlüsselwort für das Zusammenleben verschiedener Kulturen. Es ist Zeit, dass der Bund einen Überblick präsentiert über gelungene und weniger gelungene Projekte, aber auch über Verbesserungsmöglichkeiten.
Antwort des Bundesrates vom 24.02.2010
Gemäss einhelliger Auffassung von Fachleuten werden in der ersten Lebenszeit wichtige Grundsteine für die individuelle Bildungsbiografie gelegt. Auf staatlicher Ebene liegt die Zuständigkeit für die frühe Förderung primär bei den Kantonen und Gemeinden. Seit 2003 fördert der Bund die Schaffung neuer Betreuungsplätze über das Impulsprogramm für familienergänzende Kinderbetreuung.
Frühe Förderung ist namentlich auch für Kinder mit Migrationshintergrund von grosser Bedeutung. Die Tripartite Agglomerationskonferenz empfiehlt in ihrem „Bericht zur Weiterentwicklung der schweizerischen Integrationspolitik“ vom 29. Juni 2009 für den Frühbereich die Prüfung und Entwicklung von Konzepten und darauf gestützten Programmen bzw. Massnahmen. Kantone, Gemeinden und Städte haben den Handlungsbedarf schon länger erkannt und unterstützen bereits punktuell Frühförderungsprojekte. Einzelne Kantone, z. B. Freiburg und Basel-Stadt, haben Frühförderkonzepte entwickelt. In weiteren Kantonen wie Schaffhausen oder Zürich sowie in den Städten Bern, St. Gallen und Winterthur sind solche Konzepte geplant.
Auch die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen (EKM) hat sich mit dem Thema frühe Förderung befasst und hat dazu Anfang 2009 eine Bestandesaufnahme über den aktuellen Stand der Forschung, der Praxis und des gesellschaftlichen Diskurses erstellen lassen. Auf dieser Grundlage erarbeitete sie konkrete Empfehlungen in den Bereichen Politik, Zielgruppen, Angebot, Ausbildung und Forschung. Aus den ordentlichen Mitteln des Integrationsförderkredits des Bundes finanzieren und begleiten das Bundesamt für Migration (BFM) und die EKM zudem ein Programm für die Integrationsförderung im Frühbereich: Zwischen 2009 und 2011 werden 55 innovative Projekte, welche den Bedürfnissen der Kinder, der Eltern und des Fachpersonals Rechnung tragen sowie eine integrative Wirkung haben, mit einer Gesamtsumme von 3 373 721 Franken finanziell unterstützt.
Das BFM und die EKM möchten zudem den Dialog zwischen den Akteuren fördern und Best Practices verbreiten. Das Programm wird in einer Gesamtevaluation beurteilt. Dabei wird insbesondere auch der Frage der Erreichbarkeit bestehender Angebote für die Zielgruppe der sozial benachteiligten Kinder und Eltern nachgegangen.
Der Bund leistet bereits in verschiedener Hinsicht Unterstützung für die frühe Förderung, insbesondere auch der Kinder von Flüchtlingen und Migranten. Allfällige Lücken werden auf diese Weise aufgedeckt werden können. Die Evaluation der Integrationsförderung im Frühbereich wird zudem zeigen, welche Projekte sich als geeignet bzw. weniger geeignet erweisen, und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen. Das Verfassen eines gesamtschweizerischen Berichts drängt sich deshalb derzeit nicht auf.
Erklärung des Bundesrates vom 24.02.2010
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
03.03.2010 NR Ablehnung.