Altersteilzeit statt Entlassungen

  • 11. Dezember 2009
  • Postulate
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Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt aufzuzeigen, wie die Chancen älterer Arbeitnehmender – unter dem Pensionsalter – auf dem Arbeitsmarkt in wirtschaftlich schwierigen Zeiten erhöht werden können. Insbesondere ist das Instrument der Altersteilzeit zu prüfen und ein Vorschlag für ein Modell und dessen Verbreitung in der Arbeitswelt zu präsentieren.
Begründung

Ältere Arbeitnehmende haben grosse Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Sie haben ein erhöhtes Entlassungsrisiko in wirtschaftlich schwierigen Zeiten und grösste Schwierigkeiten, eine andere Stelle zu finden, selbst wenn es konjunkturell bessergeht. Dieser Problematik ist endlich mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Möglichkeiten zur Minderung des Risikos, im fortgeschrittenen Alter in die Erwerbslosigkeit gedrängt zu werden, sehe ich als eine mögliche Massnahme gegen die Diskriminierung älterer Menschen. Ein Pilotprojekt in den Jahren 1998-2005 im Bauhauptgewerbe wurde evaluiert. Der Bericht im Magazin für Wirtschaftspolitik“ 4/2002 rät, als mögliche Stossrichtung, eine Fondslösung zu prüfen. Die Experten halten es für dringend notwendig, den Weg zur Verbreitung des Modells Altersteilzeit weiterzuverfolgen.


Antwort des Bundesrates vom 03.02.2010

Der Bundesrat setzt sich für eine hohe Arbeitsmarktbeteiligung der älteren Arbeitnehmenden ein. Im Dezember 2005 hat er ein Massnahmenpaket mit drei konkreten Zielsetzungen beschlossen: Erstens soll die Sozialversicherungsgesetzgebung so angepasst werden, dass sich Reduktionen des Beschäftigungsgrades und Funktionswechsel sowie die Weiterführung der Erwerbstätigkeit im Rentenalter nicht nachteilig auswirken. Zweitens sind im Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig) Massnahmen zur Verbesserung der Reintegration älterer Stellensuchender vorzusehen, und drittens sollen weitere Massnahmen die Arbeitsmarktchancen der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessern und die Arbeitsbedingungen an deren veränderte Bedürfnisse angepasst werden.

Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen wurden nicht wie ursprünglich vorgesehen in einer Sammelbotschaft zusammengefasst, sondern in die laufenden Gesetzesrevisionen integriert. Folgende Arbeiten wurden bisher unternommen:

  • Am 1. Januar 2008 trat eine Änderung der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) in Kraft, welche Steuerabzüge für die Säule 3a zwischen dem 65. und dem 70. Altersjahr ermöglicht.
  • Am 1. Januar 2010 trat eine Änderung des Freizügigkeitsgesetzes (FZG) in Kraft, welche einen erzwungenen vorzeitigen Bezug der Altersrenten untersagt.
  • Das Parlament hat am 11. Dezember 2009 Massnahmen in der beruflichen Vorsorge beschlossen, welche den älteren Arbeitnehmenden die Teilnahme am Arbeitsmarkt erleichtern. Weitere Massnahmen, die einen Aufschub des Rentenbezugs in der 1. und 2. Säule ermöglichen sollen, sind im Rahmen der 11. AHV-Revision vorgesehen (derzeit im parlamentarischen Differenzbereinigungsverfahren).
  • Im Rahmen der Avig-Revision hat der Bundesrat zwei Massnahmen für über 50-jährige Versicherte vorgeschlagen, namentlich die Förderung der Teilnahme an Weiterbildungen sowie die Gewährung von Einarbeitungszuschüssen während 12 Monaten.

Dagegen erachtet der Bundesrat die Propagierung spezifischer Arbeitszeitmodelle für Ältere als Aufgabe der Sozialpartner. Sie verfügen in diesen Bereichen über eine grosse Kompetenz und haben bereits eine Vielzahl von guten Branchenlösungen ausgearbeitet, so auch die genannte Fondslösung im Bausektor.

Der Bundesrat wird die Situation der älteren Arbeitnehmenden weiterhin beobachten und bei Bedarf weitere Massnahmen prüfen.
Erklärung des Bundesrates vom 03.02.2010

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates

10.03.2010     NR     Ablehnung.

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