10. Dezember Tag der Menschenrechte: Kinderrechte sind 20 Jahre alt

  • 10. Dezember 2009
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Es war ein historischer Meilenstein: Vor 20 Jahren schuf die UNO die Kinderrechtskonvention, die explizit allen Kindern eigene Rechte gibt. Damit regelt sie, was wir auch als Mütter und Väter fühlen: Kinder können und dürfen nicht als Besitz ihrer Eltern definiert werden.

Im Rekordtempo wurde die Kinderrechtskonvention von 193 Staaten weltweit ratifiziert. Die Kinderkonvention trägt wesentlich dazu bei, den Schutz und die Entwicklungschance von Kindern zu verbessern. Sie verlangt, dass diese als eigenständige Individuen respektiert werden, die eine eigene Meinung haben und sie auch äussern dürfen und sollen. Die Konvention definiert «Kindheit» als einen geschützten Lebensabschnitt, der den Kindern den notwendigen Raum zusichern soll, in dem sie aufwachsen, lernen, spielen und sich entwickeln können. Kinder haben das Recht auf eine eigene Identität, auf Grundversorgung, auf Bildung und Schutz. In der Schweiz hat die Revision des Scheidungsgesetzes die Kinderrechte gestärkt. Die  Anhörung von Kindern bei einem Scheidungsverfahren wurde gesetzlich verankert.  

Leider ist die Kinderkonvention noch nicht weltweit die Regel. So ist in einigen Ländern Kinderarbeit unter menschenunwürdigen Bedingungen gang und gäbe. Man denke an die Fabriken, in denen Kinder Fussbälle oder Turnschuhe nähen, damit wir sie billig kaufen können. 150 Millionen Kinder leisten Tag für Tag knochenharte Arbeit, ohne die Möglichkeit zur Schule zu gehen. Es gibt Länder, wo auch die Versklavung von Kindern Alltag ist. Selbst unsere Weihnachtsschokolade kann Kinderarbeit in fernen Landen in sich bergen  

Eine Milliarde Kinder haben keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser oder zu einer Gesundheitsversorgung, die diesen Namen verdient. Sie sind ausgeschlossen von grundlegenden Bildungsangeboten und oft auch von einer minimalen Unterkunftsmöglichkeit.

Zeigen wir aber nicht mit dem Finger auf andere. Gewalt, Missbrauch, Ausbeutung, Vernachlässigung und Diskriminierung von Kindern gibt es in jedem Land – selbst bei uns.

Und dies obwohl die Kinderrechtskonvention der UNO in der Schweiz seit 1997 verbindlich ist. Die gesetzlichen Grundlagen würden genügen, um die Kinderrechte hierzulande umzusetzen. Dennoch wird diesen auf nationaler Ebene noch immer keine Priorität beigemessen, der Handlungsbedarf politisch regelmässig angezweifelt. Besondere Sorge bereitet die wachsende Zahl der von Armut betroffenen Kinder in unserem Land, hauptsächlich in alleinerziehenden Familien. Dabei sind die Unterschiede bezüglich finanzieller Unterstützung von prekären Familienverhältnissen in den Kantonen enorm. Es fehlt an einer nationalen Strategie zur Umsetzung der Kinderrechte.

Erschütternd ist zudem das Ausmass von Gewalt und sexuellem Missbrauch an Kindern. Sexuelle Übergriffe kommen primär in der Familie vor. Rund ein Drittel – das mag überraschen – werden durch Minderjährige ausgeübt. Früherkennung mit entsprechender Prävention in Familien und für sexuell auffällige Minderjährige sind daher wichtige Ansatzpunkte der längst fälligen Strategie gegen sexuelle Gewalt an Kindern.

Der diesjährige Tag der Menschenrechte und damit der 20. Geburtstag der Kinderrechtskonvention ist ein Grund, über den politischen und unseren ganz persönlichen Umgang mit den verbrieften Kinderrechten nachzudenken.

Die Kinderrechte sind eine wichtige Ergänzung der Menschenrechtskonvention.

Verhelfen wir ihnen, wo und wann immer möglich, zum Durchbruch.

Kinder haben Rechte, überall auf der Welt.

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