Übersicht über die Voten von Bea Heim zum „Voranschlag der Eidgenossenschaft 2010“
- allgemeines Votum zum Budget
- Votum für eine verstärkte Prävention im Gesunheitswesen
- gegen Kürzungsanträge im UVEK
- gegen Streichung des Beitrags an Eurocontrol
- gegen Kürzung der Mittel zur Bewältigung der Asylsuchenden
- „Schoggi-Gesetz“
- einmalige Jahresaufbesserung von 1000 Franken pro Rente
Allgemeines Votum zum Budget
Heim Bea (S, SO): Ein Budget ist ein Finanzierungsplan, um anstehende Probleme anzupacken und die nötigen Mittel dafür vorzusehen. Das heisst in der heutigen Zeit in erster Linie Krisenbewältigung, mehr soziale Sicherheit, neue Perspektiven für die Jungen, die Sicherung von Arbeitsplätzen, das Vorantreiben von ökologischem Wirtschaftswachstum.
Aus Sicht der SP genügt das Budget 2010 diesen Ansprüchen nicht. Die Wirtschaftskrise ist noch längst nicht ausgestanden. Sie hat lediglich von einer Finanz- in eine Beschäftigungskrise mutiert. Die grosse Prüfung steht noch bevor, und dessen sind wir uns in diesem Saal eigentlich ja alle bewusst. Doch ganz anders als damals, als es darum ging, den Kollaps des Finanzsystems zu verhindern, wo man über Nacht Milliarden zu dessen Rettung bereitstellte, zeigt das Budget 2010 null Sensorium für die allgemeinen Bedürfnisse und Ängste der Bevölkerung, also der Werktätigen, der Familien und der Pensionierten mit kleinen Renten. Dabei hat uns das vergangene Jahr zumindest eines gelehrt: Im Krisenfall ist ein starker Staat unverzichtbar, selbst Staatsquotenfetischisten rufen dann nach seiner rettenden Hand.
Die nächsten Monate auf dem Arbeitsmarkt werden hart sein. Der Schweiz droht eine rekordhohe Arbeitslosigkeit, wie sie seit den Dreissigerjahren nie mehr durchstehen musste. Wenn die Menschen in Angst leben, ihre Stelle zu verlieren, gleichzeitig aber hören, dass die Leistungen der Arbeitslosenversicherung just in dem Moment, wo sie besonders darauf angewiesen sind, zusammengestrichen werden sollen, ist das fatal für die Stimmung in diesem Land. Wir werden dies bekämpfen.
Dass die Kosten dieser Krise nun Herr und Frau Schweizer zu büssen haben – die Pensionierten mit Rentenkürzungen und die Familien mit zusätzlichen Erhöhungen der Krankenkassenprämien, von denen sie eh schon nicht wissen, wie sie sie verkraften können -, ist alles andere als Ausdruck einer sorgsamen und intelligenten Finanzpolitik. Teuerungsausgleich der Renten, eine stärkere Prämienverbilligung, das sind in dieser Wirtschaftssituation die Dinge, die wir durchbringen wollen und müssen. Der Bund steht vor der Herausforderung, jetzt mehr denn je für soziale Gerechtigkeit für alle zu sorgen, das heisst, die nötigen Mittel für einen gerade in der Krise funktionierenden Sozialstaat bereitzustellen. Eine zukunftsfähige Finanzstrategie darf sich nicht im Verwalten der Schuldenbremse erschöpfen, umso mehr, als die Schweiz punkto Verschuldungsgrad gegenüber dem Ausland in einer einmalig guten Ausgangslage ist. Angesichts der spürbar wachsenden sozialen Spannungen gilt es jetzt, in die soziale Sicherheit zu investieren, in die Stärkung des Zusammenhalts in diesem Land. Es geht um die Chancen und die Lebensqualität auch unserer Kinder.
Wenn die bürgerliche Seite jetzt mit Blick auf eine noch tiefere Schuldenquote einen rigiden Sparkurs auf Kosten der Bevölkerung fährt, so verschärft sie die Probleme weiter. Sparen allein bringt die Schweizer Volkswirtschaft nicht auf den Wachstumspfad zurück, im Gegenteil, der Einbruch der allgemeinen Kaufkraft killt die Arbeitsplätze noch zusätzlich. Die Anträge der SP sollen das Budget 2010 in diesem Sinn aufbessern. Wir wollen Arbeitsplätze, wir wollen die Beschäftigung im Land sichern und wir setzen alles daran, die soziale Sicherheit im Land zu stärken.
Votum für eine verstärkte Prävention im Gesunheitswesen
Heim Bea (S, SO): Ich beginne gerne mit den Worten des neuen Gesundheitsministers, mit den Worten von Bundesrat Didier Burkhalter, der vor Kurzem sagte: Wenn wir unser Gesundheitssystem verbessern wollen, müssen wir auch mehr für die Prävention tun. Das ist richtig, und deshalb stellen wir auch den Antrag, das Budget 2010 im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung auf dem Niveau von 2009 zu belassen. Wir wissen, die vorgeschlagene Kürzung ergibt sich aus Kontenverschiebungen. Unser Antrag bewirkt somit eine Erhöhung des Präventionsbudgets, aber nicht um sehr viel, sondern um bescheidene 700 000 Franken.
Die Schweiz muss mehr in die Förderung der Gesundheit investieren. Seit Jahren fordert uns die WHO dazu auf. Die Schweiz liegt hier markant unter dem Schnitt der OECD-Länder. Unser Gesundheitswesen ist zu stark auf die kurative Medizin fokussiert, und wir haben daraus Kostenfolgen: Kostenfolgen aus unterlassener und mangelnder Gesundheitsvorsorge – sie sind erheblich -, auch Kostenfolgen aus mangelnder Früherkennung. Nehmen Sie die psychische Gesundheit in unserem Land als Beispiel: Die im internationalen Vergleich hohe Suizidrate bei Jugendlichen und die noch höhere bei Männern über 65 Jahren müssen uns aufrütteln, gerade auch aus Kostenüberlegungen. Ein Viertel der Bevölkerung ist mindestens ein Mal im Leben von einer psychischen Krise betroffen. Was sind die Kostenfolgen? Pro Jahr 3 Milliarden Franken an Krankheitskosten sowie 5 bis 6 Milliarden Franken an Folgekosten für die Volkswirtschaft und für die IV. Mit Prävention wären diese Kosten zum Teil vermeidbar.
Investieren wir also in die Prävention, und entlasten wir die Invalidenversicherung, senken wir damit die Gesundheitskosten, und zwar um ein Mehrfaches. Unser Gesundheitswesen kostet bald 60 Milliarden Franken, und nur 2 Prozentchen investieren wir in das, womit echt gespart würde, eben in die Prävention und die Gesundheitsförderung. Die Politik scheut sich nicht, immer wieder das Alter als Kostenfaktor zu brandmarken, wohlwissend aber, dass auch hier ein Milliardensparpotenzial nachgewiesen ist. Es kann ausgeschöpft werden, wenn mehr für die Förderung der Gesundheit und der Autonomie im Alter unternommen wird, entsprechend dem Auftrag, den Ständerat und Nationalrat dem Bundesrat schon vor Jahren gegeben haben.
Die Gesundheitsförderung darf sich nicht länger in zweifelhaften Plakatkampagnen erschöpfen. Es braucht zielgruppenspezifische Strategien, nicht auf dem Papier, sondern in einer konkreten, effizienten, koordinierten Umsetzung. Sagen Sie also Ja zu dieser bescheidenen, aber wichtigen Erhöhung des Budgets für Prävention und Gesundheitsförderung, um Krankheit und Kosten zu vermeiden.
Nun komme ich zum Antrag der SP-Fraktion in Sachen Verbilligung der Krankenkassenprämien. Der Bundesrat hat die Not der Leute erkannt. Sein Ansatz, mit einer verbesserten Prämienverbilligung in die soziale Sicherheit zu investieren, ist richtig. Für eine spürbare Entlastung reichen die vom Bundesrat vorgesehenen 200 Millionen Franken jedoch bei Weitem nicht aus, denn das ist das absolute Minimum. Die Prämienverbilligung muss aus sozialpolitischen und aus konjunkturpolitischen Gründen massiv höher veranschlagt werden. Gerade im bevorstehenden Jahr, das für die Arbeitnehmerschaft und ihre Familien ein hartes Jahr werden wird, sollen aus der Sicht der SP-Fraktion die gesamten 1,2 Milliarden Franken aus der UBS-Geschichte eingesetzt werden. Das heisst, sie sollen jenen zukommen, die besonders darauf angewiesen sind: den Familien und ihren Kindern, auch den mittelständischen Familien.
Die Prämien dürfen niemanden mit mehr als 8 Prozent des verfügbaren Einkommens belasten; das war einst das Sozialziel. In vielen Kantonen ist man aber weit davon entfernt. Viele Familien mit Kindern bezahlen gar mehr für die Krankenkasse als für die Steuern. Das ist enorm! Es gilt alles zu tun, um die Prämienlast erträglicher zu machen, deshalb fordern wir für das nächste Jahr eine markante Steigerung der Beträge für die Prämienverbilligung, nicht zuletzt als konjunkturstärkende Massnahme. Allein die neuste Erhöhung der Prämien schöpft den Bürgerinnen Kaufkraft in Milliardenhöhe ab. Denken Sie daran, die Kaufkraft im Land zu stärken, die sozialen Ängste aufzufangen, die Familien zu stärken. Wenn wir das nicht tun, riskieren wir, dass der Privatkonsum der Schweizer und Schweizerinnen einbricht.
Sagen Sie also Ja zu einer markanten Prämienverbilligung, sagen Sie Ja zur Investition in Gesundheitsförderung und Prävention.
Gegen Kürzungsanträge im UVEK
Heim Bea (S, SO): Mit den Anträgen soll im UVEK und im Amt für Raumplanung der Beratungsaufwand gekürzt werden mit dem Argument, es bestünden Kreditreste, das Budget werde nicht immer voll ausgeschöpft. Diese Kürzungsanträge im UVEK sind nicht sachgerecht. Der Aufwand für Gutachten und Analysen von Flug-, Bahn- und Schiffsunfällen lässt sich doch naturgemäss einfach nicht genau budgetieren; eigentlich können wir von Glück sprechen für jedes Jahr, in welchem diese Budgetposten nicht voll ausgeschöpft werden müssen. Jedes solche Jahr ist für die Verkehrssicherheit ein gutes Jahr. Auch der Aufwand für die Beratungen im Vollzug der Altlastenverordnung und des Sicherheitsrisikomanagements ist nicht zu unterschätzen. Er darf deshalb auch nicht gekürzt werden. Das Geld muss bereitgestellt werden, und zwar für alle Fälle und im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung.
Schliesslich der Kredit für den Beratungsaufwand im Bundesamt für Raumentwicklung: Im Rahmen dieser Rasenmäherübung gilt es hier zu bedenken, was die zunehmende Mobilität für die Raumentwicklung bedeutet. Wir sind gefordert, mit Projekten für eine nachhaltige Schweiz vorwärts zu machen, und zwar im Interesse von uns allen und ausserdem im Interesse der Umwelt. Stoppen wir das, was dringend an die Hand zu nehmen ist, nicht mit kurzsichtigen Sparübungen; sie könnten uns im Endeffekt noch reuen respektive teuer zu stehen kommen.
Die SP lehnt also alle diese Kürzungsanträge beim Beratungsaufwand ab und folgt dem Antrag Vischer beim Generalsekretariat, dem Antrag Levrat im Bundesamt für Verkehr und dem Antrag Vischer beim Bundesamt für Raumentwicklung. Ich bitte Sie, dasselbe zu tun.
Gegen Streichung des Beitrags an Eurocontrol
Heim Bea (S, SO): Ich spreche kurz zu allen Minderheitsanträgen. Die SP-Fraktion lehnt die beiden Anträge der Minderheit Bänziger ab. Die Streichung des Beitrags an Eurocontrol hätte eine Gebührenerhöhung bei der Skyguide zur Folge. Mit beiden Streichungen würde Skyguide geschwächt, würden die Arbeitsbedingungen dort verschlechtert und würde die Position von Skyguide gefährdet, was nicht nur die Luftkontrolle im süddeutschen, sondern die im europäischen Luftraum überhaupt beträfe. Das wollen wir nicht. Deshalb beantragen wir Ihnen die Ablehnung der beiden Null-Franken-Anträge bei Eurocontrol und Skyguide.
Zum Flugzeugersatz im Bazl: Hier bitten wir Sie, dem Antrag der Minderheit Levrat und damit dem Bundesrat zu folgen. Wenn ein 26 Jahre altes Flugzeug den sicherheitsmässigen Anforderungen nicht mehr genügt, wenn der Aufwand, also die Kosten für das Aufrüsten und vor allem die Betriebskosten, mit dem alten Flugzeug unter dem Strich viel grösser ist als mit dem neuen, ist ein Flugzeugersatz eine Frage der Vernunft. Die Bundesratslösung scheint zudem günstiger zu sein als eine Miete und ein Leasing. Man hat alles abgeklärt. Das Flugzeug dient zu Aus- und Weiterbildungszwecken. Um die Grundsatzfrage zu erörtern, ob das Bazl eine eigene Flotte haben soll oder nicht, ist diese Position sicher nicht der richtige Ort. Auch wäre eine Änderung mit Sicherheit nicht bereits auf das Jahr 2010 möglich. Wir empfehlen Ihnen also, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen und die 4 Millionen Franken für das Flugzeug mit diesem Budget zu bewilligen.
gegen Kürzung der Mittel zur Bewältigung der Asylsuchenden
Heim Bea (S, SO): Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, die vier Kürzungsanträge abzulehnen. Wir haben uns in der Subkommission eingehend mit der Entwicklung der Asylgesuchszahlen und mit den Kostenfolgen auseinandergesetzt. Allen Verschärfungen des Asylgesetzes zum Trotz: Die Armut klopft immer lauter an die Türen Europas und der Schweiz. Es nützt herzlich wenig, nun die Mittel zur Bewältigung der wachsenden Zahl an Asylsuchenden zu kürzen. An die Adresse der SVP möchte ich die Frage stellen: Sie glauben doch wohl selber nicht im Ernst, dass Sie mit einer Budgetkürzung die Zuwanderung Asylsuchender reduzieren können? Was Sie damit bewirken, ist, dass die Bewältigung der Gesuche noch schwieriger wird, die Verfahren länger dauern und die Menschen, die bei uns kein Asyl erhalten können, länger hier sind, länger in Ausschaffungshaft sind. Das kommt uns teuer zu stehen. Ihre vermeintlichen Einsparungen – die Sie dadurch anstreben, dass Sie hier eben keine oder weniger Stellen bewilligen wollen – verursachen Zusatzkosten, und das in Millionenhöhe und auch den Kantonen; Herr Müller hat es Ihnen erklärt. Mit anderen Worten: Die Kürzungsanträge bringen keine Einsparungen, höchstens höhere Nachtragskredite und wie gesagt Mehrkosten wegen unnötiger Verzögerungen der Verfahren.
Natürlich lässt sich immer alles noch besser organisieren, und man ist auch daran. Doch die Zahl der Asylgesuche richtet sich nicht nach Budgetbegrenzungen, sie folgt vielmehr einer Wellenbewegung. Es sind mal weniger, es sind mal mehr, und all diese Gesuche müssen behandelt und rechtmässig erledigt werden. Streichen Sie beim Personal, wie es der erste Minderheitsantrag Kunz will, so verhindern Sie eine rasche Erledigung der Gesuche und schüren die Unzufriedenheit der Kantone. Streichen Sie bei den Empfangszentren, wie es der zweite Minderheitsantrag Kunz will, so verhindern Sie genaue Abklärungen mit den Fingerabdrücken und der Verifizierung der Altersangaben Asylsuchender. Völlig unverantwortlich wäre es, wenn deswegen bei den sanitarischen Untersuchungen an der Grenze gegen die Verbreitung ansteckender Krankheiten wie Hepatitis und Tuberkulose gespart werden müsste.
Die inländische Bevölkerung hätte hierfür sicher gar kein Verständnis; ganz sicher auch nicht, wenn bei den Sicherheitsmassnahmen gekürzt würde.
Wenn Sie gemäss Antrag der Minderheit Graber Jean-Pierre die Sozialhilfe und die Global- und Nothilfepauschale an die Kantone streichen, werden Sie sich den Ärger aller Kantone aufladen, aber an sich nichts ändern. Die Gesetze und Verordnungen sind gemacht, die Kantone brauchen die Beiträge und erwarten diese auch. Es ist ein Irrglauben der Herren Kunz und Graber zu meinen, mit der Streichung im Budget würde die Zahl der Asylsuchenden reduziert. Da braucht es, meine Herren, ganz andere Massnahmen: Es braucht eine Migrations- und Aussenpolitik, welche die Ursachen der Migration angeht. Es ist einfach, hier einfach streichen zu wollen. Doch diese Kürzungsanträge nützen nichts, ausser dass sie weitere Nachtragskredite, Mehrkosten und sicherlich sehr viel mehr Probleme auslösen.
Lehnen Sie also diese vier Kürzungsanträge ab.
„Schoggi-Gesetz“
Heim Bea (S, SO): 70, 85 oder 30 Millionen Franken, das ist hier die Frage. Es geht um das sogenannte Schoggi-Gesetz, es geht um Marktstützung, es geht um Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte. Dabei muss man sich bewusst sein, dass die Empfänger dieser Bundesmittel nicht die Bauern sind, sondern die Betriebe der Nahrungsmittelindustrie wie Emmi, Cremo usw., welche landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte ausführen.
Herr Grin argumentiert, er habe schon letztes Jahr erfolgreich eine Erhöhung des Betrages erreicht, und selbst dieser Betrag habe nicht ausgereicht. Der Antrag Grin will nun ein Zeichen für die Bauern setzen wegen der übergrossen Milchmenge, die es im Moment zu bewältigen gibt. Es ist das falsche Zeichen. Die Bauern profitieren kaum davon; das gilt auch für die Preisstabilität, diese unterliegt anderen, stärkeren Mechanismen. Es ist aber ebenso keine gute Idee, die Gelder so zusammenzustreichen, wie es der Antrag Bäumle will. Die Reise muss mehr in Richtung direkter Zahlungen an die Bauern gehen, und nach Meinung der SP muss sie in Richtung ökologischer Direktzahlungen an die Bauern gehen und weniger in Richtung Marktstützungszahlungen. Diese Strategie ist so beschlossen, schon seit Längerem. Sie bringt den Bauern und der Landwirtschaft insgesamt sicher mehr als ein Ausbau solcher Marktstützungszahlungen. Deshalb sollten wir diesen Weg so weitergehen.
In diesem Sinne lehnt die SP-Fraktion sowohl den Antrag Bäumle mit der Kürzung als Hauruckübung wie auch den Antrag Grin auf Aufstockung der Gelder für die Marktstützung ab. Wir folgen der Linie des Bundesrates und bitten Sie, dasselbe zu tun.
einmalige Jahresaufbesserung von 1000 Franken pro Rente
Heim Bea (S, SO): Die ersten Abschlüsse der diesjährigen Lohnverhandlungen liegen vor. Sie zeigen: Reallohnerhöhungen sind in der Wirtschaft die Regel, auch bei der öffentlichen Hand, auch in den Kantonen. Zu Recht, denn an der Lohnfrage entscheidet sich die aktuelle Auseinandersetzung, wer die Folgen der Krise auslöffeln muss und wie wir aus dieser Krise wieder herauskommen. Nicht nur für die Gewerkschaften, auch für die Frau und den Mann von der Strasse ist es klar:
1. Es darf nicht sein, dass die Arbeitenden jetzt die Zeche bezahlen, während vor Jahresfrist zur Rettung der Banken Milliarden locker gemacht wurden.
2. Es kann nicht sein, dass vom Personal weitere Lohnopfer abgefordert werden, während die Abzockerei politisch ungebremst munter weitergeht.
3. Nicht Lohnsenkungen oder Nullrunden führen aus der Krise, sondern nur eine antizyklische Wirtschaftspolitik, begleitet von Massnahmen zur Stützung der allgemeinen Kaufkraft. Die Wirtschaft kommt nur dann in Schwung, wenn die Binnenkaufkraft stimmt.
Mit anderen Worten: Eine Lohnerhöhung ist eine Vitaminspritze für die Wirtschaft, gerade auch, was das Bundespersonal betrifft. Der Lohnanstieg wäre verdient und hier mehr als angezeigt.
Gemäss einer Grafik in der „Berner Zeitung“ vom 14. November 2009 beträgt der aktuelle Lohnrückstand beim Bund im Vergleich zur Privatwirtschaft – Banken, Versicherungen, Chemie, Maschinen – mindestens 3 Prozent. Der Bund verliert also im Arbeitsmarkt laufend an Boden, nachdem er in der jüngsten Vergangenheit – ich verweise auf den GPK-Bericht – die Vorteile bei der Pensionskasse und beim Arbeitsklima politisch und faktisch aufgegeben hat.
Um den bestehenden Rückstand nur einigermassen aufzuholen, wären Lohnmassnahmen in der Höhe von 90 Millionen Franken angezeigt. Nun, die Lohnverhandlungen mit Bundespräsident Merz verliefen erfolglos. Mein Antrag für ein personalpolitisch positives Zeichen fand weder in der Subkommission noch im Plenum der Finanzkommission auch nur ansatzweise eine Mehrheit. Man war nicht bereit, die im Vergleich zur Privatwirtschaft offene Reallohnlücke zu schliessen, war nicht bereit, quasi beispielhaft gerade jetzt in der Krise mehr Kaufkraft zu schaffen. Angesichts dieser Fakten muss ich sagen: Es macht wohl wenig Sinn zu versuchen, Dinge durchzuboxen, von denen man von Vornherein weiss, dass sie keine Mehrheit finden werden. Darum ziehe ich, sehr ungern zwar, aber der nüchternen Vernunft gehorchend, meinen Antrag zurück, verbunden mit der Frage an den Bundespräsidenten: Wie wollen Sie in Zukunft dem Anliegen einer glaubwürdigen Personalpolitik Rechnung tragen?
Bei meinem zweiten Antrag geht es um den Teuerungsausgleich bei den Renten, um insgesamt 26 Millionen Franken. Die Renten sind seit 2004 nicht mehr angeglichen worden, und in der Zeit davor auch nur zur Hälfte. Der Teuerungsausgleich auf den Renten der Bundeskasse steht seit Jahren aus. Der Kaufkraftverlust beläuft sich mittlerweile auf zwischen 5 bis 7 Prozent. Dabei gilt es doch gerade in der aktuellen Wirtschaftslage, die Kaufkraft zu sichern, wie gesagt, auch um die Inlandnachfrage im Lot zu halten. Die Renten des Bundespersonals, dessen muss man sich bewusst sein, sind äusserst bescheiden. Die durchschnittliche Rente bei den Männern liegt etwas höher als 4000 Franken pro Monat, bei den Frauen bei monatlich 3000 Franken und weniger. Da führt jede auch noch so kleine Erhöhung zu einer spürbaren Verbesserung der Situation. Daher beantrage ich Ihnen, eine Aufbesserung von 1000 Franken pro Jahr und pro Rente zu gewähren. Es ist ein Signal der Wertschätzung und des Respekts und dazu ein positives Zeichen zugunsten der Wirtschaft. Die Situation der Rentnerinnen und Rentner ist immer wieder ein Thema. Seit Jahren beantwortet der Bundesrat das mit den Worten, man sei sich des Problems bewusst, und das Thema Teuerungsausgleich sei gesetzt, auch wenn der Bundesrat den Nachhang ebenso regelmässig 1 bis 2 Prozent tiefer setzt, als es die Berechnungen der Betroffenen aufzeigen.
Ja, das Anliegen als solches sei berechtigt, anerkennt der Bundespräsident auch dieses Jahr wieder. Wir würden gelegentlich etwas unternehmen müssen, sagt er. Nun, es ist weder sozial- noch konjunkturpolitisch sinnvoll, die Finanzsituation des Bundes immer wieder gegen die Renten auszuspielen. Die Rentnerinnen und Rentner können nichts für die Börsenverluste. Es ist nicht richtig, wenn sie nun mit dem Wertverlust ihrer Renten die Zeche für die Finanzkrise berappen müssen.
Nicht zuletzt weil wir für 2009 einen positiven Rechnungsabschluss erwarten dürfen, bitte ich Sie, wenigstens für dieses eine Jahr ein Zeichen der Achtung und Wertschätzung zu setzen und eine einmalige Jahresaufbesserung von 1000 Franken pro Rente zu gewähren.