Impfung gegen die Blauzungenkrankheit

  • 30. November 2009
  • Fragestunde Bundesrat
  • 0 Kommentare

Eingereichter Text
Der Impfstoff, in der Schweiz gegen Blauzungenkrankheit obligatorisch eingesetzt, enthält Stoffe (AI(OH)3), die unter Verdacht stehen, beim Menschen Krankheiten wie Alzheimer und Parkinson auszulösen oder zu begünstigen.

  • Verfügt der Bund über entsprechende Abklärungsergebnisse?
  • Ist er bereit, bei der nächsten Impfkampagne für eine Analyse von Milch- und Fleischproben zu sorgen, eine Deklarationspflicht für Fleisch geimpfter Tiere einzuführen und allen Betrieben unbedenkliche Impfstoffe zu empfehlen?

Antwort des Bundesrates vom 30.11.2009
Beim Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit hat das Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe die Frage nach Rückständen in Lebensmitteln analysiert. Das Resultat ist klar: Es können keine Rückstände der Impfstoffe nachgewiesen werden. Fleisch und Milch von geimpften Tieren stellen für Konsumentinnen und Konsumenten keinerlei Risiko dar. Aus fachlicher Sicht gibt es keinen Anlass für ein Rückstandsuntersuchungsprogramm. Ebenso erübrigt sich eine entsprechende Deklarationspflicht. Aluminiumhydroxid ist ein gängiger Bestandteil von Impfstoffen. Es liegt eine langjährige Erfahrung damit vor. Es handelt sich um derart geringe Mengen, dass sie vernachlässigbar sind. Deshalb sind auch in der Verordnung des EDI über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln keine Grenzwerte festgelegt. Es existiert im Weiteren ein Bericht der Europäischen Arzneimittelbehörde, welcher die Unbedenklichkeit dieser Substanz bestätigt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert