Es komme «nicht allzu oft» vor, dass ein Vorstoss den Bundesrat «tatsächlich und in einigermassen kurzer Zeit» zum Handeln bewege, findet Bea Heim. Die SP-Nationalrätin aus Starrkirch-Wil ist denn auch glücklich darüber, dass ihr das mit der Motion «Arzneimittelsicherheit bei Kindern fördern» gelungen ist.
Eingereicht hat sie diese am 12. Juni 2008. In seiner Stellungnahme vom 27. August 2008 beantragte der Bundesrat Annahme der Motion. Am 3. Oktober 2008 wurde diese im Nationalrat erheblich erklärt. Ein gutes Jahr später, vorgestern Mittwoch, hat der Bundesrat nun eine dem Anliegen Rechnung tragende Revision des Heilmittelgesetzes in die Vernehmlassung geschickt (vgl. gestrige Ausgabe).
«Wichtig und sehr erfreulich für die sichere Medikation unserer Kinder» sei das, hält Bea Heim erfreut fest. Ihr Ziel war es zu erreichen, dass Medikamente daraufhin überprüft werden, ob sie für Kinder ungefährlich sind – oder ob sie entsprechend verändert werden müssen. – Mit der Motion Heim wurde der Bundesrat beauftragt, dem Parlament konkrete Massnahmen sowie die notwendigen Rechtsgrundlagen zu unterbreiten, mit dem Ziel der Erforschung, Entwicklung und Prüfung von Arzneimitteln für Kinder sowie der Sicherheit in der pädiatrischen Arzneimitteltherapie. Die Motionärin möchte unter anderem bewirken, dass sich die Schweiz an internationalen Forschungsprogrammen und Kooperationen auf dem Gebiet der klinischen Forschung zum Themenbereich Arzneimittel in der Kinderheilkunde beteiligt.
Wie Kinder auf Medikamente reagieren würden, sei oft ungewiss, schrieb Bea Heim seinerzeit in der Begründung ihres Vorstosses. Es fehle an Studien und ausreichenden Tests über die Wirkung und Sicherheit vieler Arzneimittel in der Pädiatrie. «Die Tatsache», so die Motionärin, «dass Arzneimittel häufig nur oder zuerst ausschliesslich an Erwachsenen entwickelt werden, führt zu Therapielücken und zu unerwünschten, zum Teil gefährlichen Arzneimittelwirkungen.» Säuglinge und Kinder, so Bea Heim, bildeten dabei eine besonders fragile Patientengruppe.
«Die Verfügbarkeit von Arzneimitteln, welche den spezifischen Bedürfnissen des kindlichen Körpers angepasst sind, ist in der Tat unbefriedigend», hielt der Bundesrat damals in seiner Antwort fest. In der Botschaft zur vorgezogenen Revision des Heilmittelgesetzes kündigte er an, dass die Thematik der Kinderarzneimittel in die zweite Etappe der ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes aufgenommen werde. Die nun vorliegende Neuregelung sieht insbesondere ein pädiatrisches Prüfkonzept und Anreize zur Entwicklung von Kinderarzneimitteln vor. (uw)
© Oltner Tagblatt / MLZ; 23.10.2009; Seite 9