Eingereichter Text
Die Liberalisierung des Strommarktes hat entgegen den Erwartungen der einstmaligen Befürworter keine Senkung der Strompreise sondern einen markanten Anstieg gebracht. Als erstes Unternehmen der stromintensiven Branchen meldete die Stahl Gerlafingen, die Energiepreise würden den Produktionsstandort Schweiz gefährden und damit allein in diesem Unternehmen mittelfristig 600 Arbeitsplätze.
- Anerkennt der Bundesrat, dass der Anstieg der Strompreise für Unternehmen der stromintensiven Branche zu einer Belastung geworden ist, respektive nach den neusten Strompreisprognosen noch zunehmend werden könnte und dass letztlich eine Gefährdung für deren Arbeitsplätze droht?
- Wie viele Leute sind heute in stromintensiven Branchen beschäftigt?
- Welche Möglichkeiten bestehen, respektive welche Massnahmen sind auf Verordnungs- oder Gesetzesebene zu treffen, um Grossverbrauchern wieder das Recht zu verschaffen, den Strom zu Preisen auf dem Niveau der Gestehungskosten zu beziehen?
- Ist der Bund bereit, zusammen mit den Kantonen und Kraftwerkbesitzern Initiativen zu ergreifen, welche energieintensiven Unternehmen einen kostengünstigen und gegenüber europäischer Konkurrenz vorteilhaften oder zumindest adäquaten Strompreis bringen?
- Ist der Bundesrat bereit, im Zusammenhang mit einer KEV-Revision die berechtigten Anliegen der energieintensiven Unternehmen aufzunehmen und eine kostenmässige Benachteiligung gegenüber europäischer Konkurrenz zu verhindern?
Antwort des Bundesrates vom 11.11.2009
Zu Frage 1:
Der weltweite Konjunktureinbruch verbunden mit steigenden Preisen für Rohstoffe stellt für viele Betriebe eine Belastung dar. Für stromintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, sind steigende Strompreise insbesondere von grosser Bedeutung, wenn der Anstieg in der Schweiz höher ausfällt als im Ausland. An den Energiemärkten hat sich die Situation im Vergleich zum letzten Jahr wesentlich beruhigt und führte auch zu einem Sinken der Strompreise an der European Energy Exchange, der Strombörse in Leipzig. Sollte die weltweite Konjunktur wieder anziehen, ist wieder mit höheren Strompreisen zu rechnen.
Durch die Änderung der Stromversorgungsverordnung und durch die Verfügung der ElCom vom März 2009 konnten die publizierten Strompreiserhöhungen um durchschnittlich 40% gesenkt werden. Für das Jahr 2010 fallen die Netznutzungstarife gegenüber den von der ElCom festgelegten Tarifen für das Jahr 2009 um 17% oder rund 75 Millionen Franken höher aus. In diesen Zahlen ist zudem die Kostenentwicklung im Bereich Systemdienstleistungen (vorwiegend Bereitstellung von Systemenergie) noch nicht eingeschlossen. Die ElCom hat aufgrund einer ersten summarischen Prüfung für einen Teil der angekündigten Erhöhungen eine Absenkung angeordnet.
Gemäss Energiegesetz Art. 15b Abs. 3 werden stromintensive Unternehmen teilweise vom Zuschlag zur Förderung der erneuerbaren Energien (Zuschlag für die kostendeckende Einspeisevergütung KEV) befreit. Der Bundesrat kann zudem in Härtefällen auch für andere Endverbraucher, die durch den Zuschlag in ihrer Wettbewerbsfähigkeit erheblich beeinträchtigt werden, einen Maximalsatz vorsehen.
Zu Frage 2:
Angaben zur Anzahl Beschäftigten in stromintensiven Branchen liegen uns nicht vor. Betrachtet man allerdings die energieintensive Branche als Ganzes, so handelt es sich gemäss der Interessengemeinschaft Energieintensive Branchen (IGEB) um rund 10’000 Arbeitsplätze.
Gemäss einer Umfrage der IGEB bei 950 Schweizer Unternehmen in diversen Branchen (Rücklaufquote 20%) machen bei 58% der Unternehmen die Stromkosten mehr als 1% des gesamten Betriebsaufwands aus, bei 15% betrug der Anteil mehr als 5% und bei 1% überstieg er 20%.
Zu Frage 3:
Mit der Inkraftsetzung des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) am 1. Januar 2009 ist der Strommarkt in einer ersten Stufe für Grosskonsumenten geöffnet worden. Grosskunden können sich für den Markt entscheiden, sie müssen aber nicht. Haben sie sich aber für den Markt entschieden, dürfen diese gemäss StromVV Art. 11 Abs. 2 nicht mehr in den Kreis der festen Kunden wechseln. Ziel der Strommarktöffnung ist die freie Wahl des Stromanbieters und das Überwälzen der Effizienzgewinne auf die Stromkonsumenten. Unerwünschten Nebeneffekten der Strommarktöffnung ist im Rahmen des StromVGs entgegen zu wirken. Die anstehende Revision bietet dazu Gelegenheit.
Zu Frage 4:
Auf Grund zahlreicher politischer Vorstösse insbesondere der UREK-S und UREK-N erarbeitet das Bundesamt für Energie (BFE) momentan Grundlagen für eine Änderung des StromVG. Im Rahmen dieser Abklärungen werden auch Massnahmen geprüft, wie die Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Branche gegenüber dem Ausland gesichert werden kann. Eine auch im Ausland diskutierte Möglichkeit, sich langfristig stabile Strompreise zu sichern, besteht in der direkten Beteiligung stromintensiver Unternehmen am Bau neuer Kraftwerke.
Zu Frage 5:
Der Bundesrat klärt die Anliegen der energieintensiven Unternehmen im Rahmen der KEV-Revision ab.