Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Übernahme der Verordnung über das Visa-Informationssystem

  • 17. September 2009
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Nationalratssession vom 17.9.2009

Heim Bea (S, SO): Das Visa-Informationssystem soll erstens anhand biometrischer Daten die Identifikation von Visumantragstellenden zuverlässiger machen, zweitens soll es die Bekämpfung des Visabetrugs sowie die Verhütung und Aufdeckung von terroristischen Straftaten ermöglichen. Darum braucht es, Herr Fehr, dieses Informationssystem. Es ist ganz in Ihrem Sinn, und Sie sollten es befürworten.
Warnlampen gehen bei der SP-Fraktion aber an, wenn es um den Umgang mit der zentralen Datenbank geht, die europäisch geschaffen wird, dem zentralen VIS. Es werden die Behörden bestimmt, die Zugang zu diesen Daten erhalten. Und wir sagen: Hätte Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf nicht bestätigt, dass der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte zur Erarbeitung der Vorlage beigezogen wurde und dass der Datenschutz für den Bereich Schengen/Dublin ausgebaut wurde, könnten wir diese Vorlage so nicht durchgehen lassen.
Wir sind auch der Meinung, dass diese Vorlage in folgenden drei zentralen Punkten zu verbessern ist:
1. Wir sagen Nein zur Delegation von hoheitlichen Aufgaben – wie das Erfassen der biometrischen Daten für das zentrale Visa-System und das private Erheben von Gebühren – an Private. Hoheitliche Aufgaben sind aus unserer Sicht dort zu belassen, wo sie hingehören, nämlich in die öffentliche Hand. Der Umgang mit Personendaten ist zu heikel, als dass solche missbrauchs- und korruptionsanfälligen Bereiche – das Erheben von Gebühren und das Erfassen von biometrischen Daten – an private Firmen wie Callcenter delegiert werden können.
2. Wir wollen nicht, dass der Nachrichtendienst, der Dienst für Analyse und Prävention (DAP), Zugang hat zu den Daten des zentralen VIS. Die Terrorbekämpfung ist Sache der zivilen, nicht der militärischen Behörden, und so soll es auch bleiben.
Auch sind unsere Bedenken mehr als begründet. Ich erinnere Sie an die jüngste Fichenaffäre, wo unbescholtene Bürgerinnen und Bürger, Politikerinnen und Politiker vom DAP fichiert wurden, der deren Daten darüber hinaus an ausländische Nachrichtendienste weitergegeben hat. Wie wollen wir verantworten, einer Organisation wie dem DAP, der sehr genau weiss, was heikle Daten sind und der das Datenschutzgesetz eigentlich in- und auswendig kennen müsste, aber dennoch solche Geschichten macht, den Zugang zu einem weiteren heiklen Datenpool per Gesetz zu gewähren, und das ohne eine konkrete Nachweispflicht einer verbesserten Aufsicht und Kontrolle? Das ist für die SP nicht denkbar.
Klar nehmen wir zur Kenntnis, dass es für die Datenabfrage eine Begründungspflicht gibt. Sie ist gut gemeint, aber bei Hinweis auf Dringlichkeit fällt auch diese Begründung im Vorfeld aus. Sie muss höchstens nachträglich erbracht werden. Das kann gut gebastelt werden. Solange die Aufsicht so mangelhaft ist, wie die Basler Geschichte jetzt zeigt, lehnen wir den Zugang des DAP ab.
3. Wir fordern die Pflicht zum Nachweis einer genügenden Aufsicht und Kontrolle. Sie ist explizit festzuhalten. Die Schweiz hat sich zur Übernahme der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes im Grundsatz verpflichtet. Es gibt nichts, was uns daran hindert, in der Umsetzung dem Datenschutz auf gesetzlicher Ebene höchste Beachtung zu schenken.
Die SP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage 1, aber nicht für Eintreten auf Vorlage 2. Wir lehnen den Antrag der Minderheit Moret ab, und das ist mitnichten eine Anti-Schengen-Haltung. Die klare Mehrheit auch in der Kommission teilte die Meinung, dass dieses Gesetz nicht im Dringlichkeitsverfahren in Kraft gesetzt werden soll, wie es der Bundesrat beantragt. Erstens gibt es keinen stichhaltigen Grund für die Dringlichkeit, also für eine Inkraftsetzung vor Ablauf der Referendumsfrist, es sei denn, man wolle mit der provisorischen Schaffung eines Fait accompli die Chancen für ein eventuelles Referendum erschweren.
Zweitens schreibt der Bundesrat, das System müsse dringlich am 21. Dezember 2009 in Betrieb genommen werden, da sonst das Gesamtsystem und auch das europäisch-amerikanische System blockiert sei.
Das ist sehr beeindruckend, aber man kann sich auch die Frage stellen: Was ist das für ein technisches, millionenteures System, das nicht funktioniert, wenn ein einziger Staat sich erst drei Monate später anschliesst? Es stellt sich auch die Frage: Wie bewährt sich dieses System in einer Krise, wie sie halt bei solchen elektronischen Systemen immer wieder vorkommen können? Wie soll es dann funktionieren, wenn es Störungen gibt? Weiter wollen sich Grossbritannien und Irland ebenfalls anschliessen, aber erst später. Glaubt man der Begründung des Bundsrates, können sich diese beiden Länder offenbar nicht mehr anschliessen, wenn wir uns nicht drei Monate später anschliessen können.
Hinzu kommt aber jetzt, dass der Antrag der Minderheit Moret aus unserer Sicht hinfällig ist, weil sich der Fahrplan der EU geändert hat. Wir haben eine veränderte Ausgangslage. Die EU hat offenbar am 1. September 2009 beschlossen, das VIS nicht vor dem 1. Juni 2010 in Kraft zu setzen. Damit erübrigt sich auch der Antrag Moret.
Mit anderen Worten: Wir sind für Eintreten auf Vorlage 1, für Nichteintreten auf Vorlage 2.

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