Eingereichter Text
Die Energieintensive Branche schlägt Alarm. Die massiven Strompreiserhöhungen gefährden die Arbeitsplätze z.B. in der Schwer- und Papierindustrie. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, dem Parlament möglichst rasch einen Bericht und konkrete Massnahmen zu unterbreiten, mit dem Ziel,
-
aufzuzeigen, welche politisch beeinflussbaren Faktoren die Strompreise für energieintensive Unternehmen in welchem Masse in die Höhe schnellen lassen.
-
aufzuzeigen, ob, in welchen Nachbarländern und in welchem Mass energieintensive Betriebe von vergleichsweise tieferen Preisen profitieren.
-
aufzuzeigen, welche Massnahmen die Mehrbelastung der energieintensiven Unternehmen durch die steigenden Strompreise reduzieren und die internationale Wettbewerbsfähigkeit dieser Branche hinsichtlich Energieaufwand von der Politik kurz- und mittelfristig sichern könnten.
-
dass dem Parlament ein konkreter Vorschlag für die „Anordnung eines Fonds zur Ausgleichung unverhältnismässiger Unterschiede bei den Netznutzungstarifen“ unterbreitet wird. Dabei ist aufzuzeigen, wie, in welcher Zeit und mit welchem Effekt sich der dafür geschaffene Artikel 14 Absatz 4 des Stromversorgungsgesetzes umsetzen lässt.
Begründung
Nicht nur der Branchenverband Swissmem, sondern auch die Solothurner Regierung sind von den „massiven Strompreiserhöhungen überrascht und insbesondere auch besorgt, weil die schweizerische Wirtschaft dadurch einen nicht zu unterschätzenden Standortvorteil verliert“. Ganz speziell besorgt, zeigt sich die Regierung, „weil die im Kanton Solothurn ansässigen stromintensiven Branchen vor grossen, ja sogar existentiellen Problemen stehen und letztendlich Hunderte von Arbeitsplätzen gefährdet sind.“ Diese klaren Worte in der Stellungnahme der Solothurner Regierung im Dezember 2008 wurden leider durch die jüngsten Meldungen bestätigt. Wir bitten den Bundesrat, nun möglichst rasch den Bericht wie ihn der Ständerat aufgrund eines Postulates von Ständerat P. Stähelin verlangt hat, vorzulegen und gleichzeitig damit verbunden die kurz- und mittelfristigen Massnahmen aufzuzeigen, welche geeignet sind, die Problematik zu lösen oder zumindest zu entschärfen. In Punkt 4 des Postulates erwarten wir einen konkreten Vorschlag zum Ausgleich belastender Netznutzungstarife.
Antwort des Bundesrates vom 11.11.2009
In Kombination mit der Wirtschaftskrise haben die steigenden Energie- und Strompreise zu einer grossen Zusatzbelastung geführt, vor allem für energieintensive Unternehmen. Obschon die Preise für Erdöl, Gas und Strom an den Börsen seit Sommer 2008 stark gefallen sind, muss davon ausgegangen werden, dass mittel- bis langfristig die Handelspreise wieder steigen werden.
Der Bundesrat ist sich dieser Situation bewusst und bereit, zu den im Postulat aufgeführten Ziffern 1 bis 3 Abklärungen vorzunehmen. Bezüglich Ziffer 4 hat der Bundesrat nach Artikel 14 Absatz 4 des Stromversorgungsgesetzes die Kompetenz, einen Fonds zur Angleichung unverhältnismässiger Unterschiede bei den Netznutzungstarifen anzuordnen. Er muss daher der Bundesversammlung keinen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. Aus diesem Grund beantragt er die Ablehnung von Ziffer 4.
Erklärung des Bundesrates vom 11.11.2009
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Ziffern 1-3 sowie Ablehnung der Ziffer 4 des Postulates.