Am 27. September geht es um die Stärkung der IV und auch der AHV. Die zeitlich befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer ist bescheiden und soll die IV auf ein solides finanzielles Fundament stellen.
Seit Jahren ist diese Versicherung unterfinanziert. Die jährlichen Defizite von 1,4 Mrd. Franken liessen eine Schuld von 13 Milliarden auflaufen. Da AHV und IV eine gemeinsame Kasse haben, ist das Defizit der IV auch für die AHV ein Problem. Was wir also für die IV tun, stärkt zugleich die AHV. Mit der Trennung der Fonds werden in Zukunft beide Versicherungen eigenständig funktionieren – und gestärkt.
Die Invalidenversicherung ist eines der wichtigsten Sozialwerke. Sie hilft und sie unterstützt die Integration behinderter Menschen in die Gesellschaft und in die Arbeitswelt. Sie sichert Betroffenen die Lebensgrundlage oder ermöglicht ihnen die berufliche Integration. Sie unterstützt Menschen, die wegen gesundheitlichen Einschränkungen zum Beispiel einen Rollstuhl und ein entsprechend umgebautes Auto brauchen, um einer Arbeit nachzugehen. So schafft sie Lebensqualität und hilft Renten sparen. Damit die IV dies weiter tun kann, braucht sie zusätzliche Einnahmen.
Schon die 5. IV-Revision hat signifikante finanzielle Verbesserungen gebracht. Sie hat die Erfolgschancen für die Integration Betroffener in den Arbeitsmarkt verbessert und die Zahl der Neurenten markant senken können. Sie hat auch einschneidende Sparmassnahmen verordnet und Missbräuchen den Riegel geschoben. Nun gilt es, wie versprochen, die IV finanziell zu sanieren. Dazu soll die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent erhöht werden. Für Brot, Milch usw. jedoch lediglich um 0,1 Prozent. Das heisst ein Lebensmitteleinkauf von 20 Franken verteuert sich gerade mal um 2 Rappen. Das sollte uns die Solidarität wert sein.
Denn jede oder jeder kann in die Situation kommen, auf IV-Leistungen angewiesen zu sein. Die Sicherung der IV ist deshalb im Interesse von uns allen.
Ein Ja zur Zusatzfinanzierung ist ein Ja der Vernunft und der Solidarität.
Unterlagen zur Abstimmung (PDF)