Spitexversorgung unter dem Régime der neuen Spitalfinanzierung

  • 10. Juni 2009
  • Interpellationen
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Eingereichter Text
Die neue Spitalfinanzierung unter dem Régime der DRG hat u.a. auch zum Ziel, wenn immer möglich die Dauer der stationären Spitalaufenthalte zu verkürzen. Dies bedingt eine Sicherstellung und damit allenfalls den Ausbau und die Verbesserung des heutigen Spitex-Angebotes sowie organisatorische Veränderungen der Spitex-Strukturen. Dazu gehören:

a. eine Ausdehnung der Spitex-Tagesangebote auf eine 24-Stunden-Versorgung;
b. ein Know-how-Transfer von der Akut-Spitalpflege in die Spitexpflege;

c. eine Verlagerung der Rehabilitation und Aktivpflege und z.T. auch der Palliativpflege in die Spitex;

d. eine organisatorische Bündelung und Professionalisierung, sprich vermehrte Zusammenschlüsse von Spitexorganisationen;

e. das Erstellen von Leistungsvereinbarungen zwischen Spital- und Spitexorganisationen;

f. eine planerische Sicherstellung der Spitexpflege als Angebot im Nachgang zur planerischen sichergestellten stationären Versorgung.

Diese Aufgabenverschiebung bedingt eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen Kantonen, Versicherern, Spitälern und den Spitexorganisationen. Wir bitten daher den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie weit kann beziehungsweise sollte der Bund den Kantonen Leitlinien oder Empfehlungen zur Erstellung eines entsprechenden Konzeptes zur Sicherstellung der Spitex-Versorgung der Patienten nach dem Spitalaufenthalt abgeben oder sich eines solchen vergewissern?
  2. Sind die heute geltenden Spitex-Tagestarife für ein 24-Stundenangebot kostendeckend, bzw. müssten diese nicht mit einem adäquaten Nachtzuschlag ergänzt werden?

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