Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, aufzuzeigen, unter welchen Rahmenbedingungen die Versorgung im Bereich der Palliative Care sichergestellt werden kann und inwiefern es zusätzliche Regelungen insbesondere hinsichtlich der Finanzierung braucht.
Begründung
Im Zusammenhang mit der Pflegefinanzierung wurde immer wieder von Palliative Care gesprochen, insbesondere im Zusammenhang mit der Onkologie. Doch eine entsprechende Regelung, um das Angebot entsprechend dem Bedarf sicherzustellen und um die Finanzierung klar zu regeln, ist noch ausstehend. Die Notwendigkeit der Palliative Care und der Handlungsbedarf sind unbestritten, gewisse Lücken allerdings ebenfalls. So verlangt die Palliative Care vom Leistungsumfang her wohl mehr als die in Artikel 7 der Krankenpflegeleistungsverordnung aufgelisteten Pflegeleistungen. Zudem wäre eine Finanzierung analog zum Langzeitpflegebereich unbefriedigend wie auch die geplante Patientenbeteiligung.
Der Bundesrat wird insbesondere gebeten, eine Finanzierungsvariante im Rahmen der Spitalfinanzierung zu prüfen und aufzuzeigen, d.h. eine Finanzierung analog der Akut- und Übergangspflege, ist doch Palliative Care mit einer akuten Spitalbehandlung und -pflege gleichzusetzen.