Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, dafür besorgt zu sein, dass der Hilfsmittelkatalog im ELG dahingehend überarbeitet wird, dass der effektive Bedarf an Hilfsmitteln sozialversicherungsrechtlich abgedeckt ist.
Begründung
AHV und EL sollen die Existenz im Alter – dazu gehört auch die ausreichende Versorgung mit Hilfsmitteln – sichern. Leider ist es aber so, dass ein beachtlicher Teil der Leute, die auf EL angewiesen sind, sich die Anschaffung von Geräten, die nachweislich die Fortsetzung einer selbständigen Lebensführung bei alterstypischen Einschränkungen ermöglichen, nicht leisten können. Es handelt sich dabei um Brillen, Rollstuhlmotoren usw.. Eine Überarbeitung des Hilfsmittelkatalogs im ELG ist dringend nötig.