Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht zur Problematik „Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung von Sans-Papiers“ aufzuzeigen ob, wie und wie verbindlich in den Kantonen eine einheitliche, rechtlich und gesundheitspolitisch korrekte Handhabung der Versicherung von Sans-Papiers geregelt worden ist und wer anfallende Kosten von nicht versicherten, nicht zahlungsfähigen Sans-Papiers zu übernehmen hat. Insbesondere ist aufzuzeigen, mit welchen Regelungen und in welcher Zeit die Problematik aus heutiger Sicht angegangen oder gelöst werden soll.
Begründung
Die Geschichte der krebskranken Frau von Münsterlingen zeigt, in welch schwieriger Situation sich Sans-Papiers in unserem Land hinsichtlich ihres Zugangs zur Gesundheitsversorgung befinden. Obwohl die rechtliche Situation betreffend der Krankenversicherung von Sans-Papiers scheinbar geregelt ist, bestehen seit Jahren in der Umsetzung Unklarheiten und in der Praxis wird mit dem Problem sehr unterschiedlich umgegangen. 2005 hat Nationalrätin Vermot-Mangold in einer Fragestunde darauf hingewiesen. Der Bundesrat erklärte am 13. Juni 2005, eine Arbeitsgruppe sei daran Vorschläge zu erarbeiten. Die Schlussfolgerungen seien auf Ende 2005 zu erwarten. Welche Schlussfolgerungen wurden gezogen und welche umgesetzt? In der Zwischenzeit hat sich das Problem kaum entschärft. Die Zielgruppe der Sans-Papiers, man spricht von 80 000 bis 300 000 Menschen, ist in unserem Land gesundheitlich unterversorgt. Viele sind meines Wissens nicht krankenversichert. Die gesetzliche Regelung ist also nicht flächendeckend umgesetzt. In einer Weisung vom 19. Dezember 2002 an die Krankenversicherer und ihre Rückversicherer hält das damalige Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) unter Androhung von Sanktionen fest, dass die Versicherer verpflichtet sind, Sans-Papiers wie alle anderen versicherungspflichtigen Personen in ihren Kassen aufzunehmen. Wurden je Sanktionen ausgesprochen und wie viele?