Fallkostenpauschalen
Bea Heim zeigt sich schon länger aktiv rund um die Fallkostenpauschalen und verlangte in der Vergangenheit wiederholt Massnahmen um die Versorgungs- und Behandlungsqualität trotz der Fallkostenpauschalen zu gewährleisten:
- Qualitätsmonitoring – Bea Heim verlangt ein „Monitoring als begleitende Evaluation möglicher Auswirkungen mit dem Ziel, die positiven Effekte zu stärken und die bereits aus anderen Ländern bekannten negativen Effekte rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden“
- Bea Heim verlangt begleitend zur Einführung der Fallkostenpauschale „Massnahmen zur nachweislichen Sicherung der Ergebnisqualität in Behandlung und Pflege“
- Im Oktober 2008: „Für den stationären und den ambulanten Bereich sind mit einer Begleit- und Versorgungsforschung sowohl die aktuelle Situation wie auch die Auswirkungen gesundheitspolitischer Entscheide, speziell die Auswirkungen der neuen „Spitalfinanzierung, festzustellen“ >>
Doch was ist in der Zwischenzeit passiert: „Der BR ist sich des Risikos bewusst, dass sich die Versorgungs- und Behandlungsqualität durch das Abrechnungssystem mittels der Einführung von Fallpauschalen verringern könnte“, schreibt er im September 2006. Die Qualitätssicherung sei ihm ein grosses Anliegen. Er werde zur Evaluation des Spitalfinanzierungsinstruments mittels der Pauschalfinanzierung „eine begleitende qualitative Evaluation in Auftrag geben“, und zwar „im Rahmen der eingestellten Mittel“.
Hat der Bundesrat für diese begleitende Evaluation Mittel eingestellt? In welcher Höhe?