Investition in die Pflegeversorgung

  • 29. April 2009
  • Motionen
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Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, angesichts des ausgeprägten Mangels an qualifiziertem Pflege- und Betreuungspersonal im Gesundheits- und Sozialwesen dafür zu sorgen, dass rasch, auch als Konjunktur und Beschäftigung stärkende Massnahme zusätzliche Ausbildungsplätze, Umschulungs- und Qualifikationsangebote im Pflege- und Sozialbereich geschaffen werden.

Begründung
Dass in der Pflegebranche Personalmangel besteht, ist bekannt. Fachkreise weisen darauf hin, dass sich dieser mit der demografischen Entwicklung und den sich verkürzenden Aufenthaltsdauern in Spitälern ohne aktive Förderung des Pflegeberufes und dessen Wertschätzung weiter verschärfen wird. Es werden alle Bereiche davon betroffen sein, Spitäler, Spitex und auch Alters- und Pflegeheime. Damit besteht ein Bedarf an Fachkräften aus allen Bildungsstufen. Andererseits zeichnet sich in der sich verschärfenden Wirtschaftskrise ein markanter Einbruch in der Beschäftigung ab. Deshalb drängen sich beschäftigungswirksame Massnahmen auch im rezessionsresistenten Pflege- und Betreuungsbereich auf. Sie sind unter Nutzung der bestehenden gesetzlichen Grundlagen wie z. B. im Berufsbildungs- und im Arbeitslosengesetz (Innovationsfonds), möglichst rasch umzusetzen. Es sind zudem Angebote für Berufsumsteigende, Wiedereinsteigerinnen und -einsteiger ebenso zu fördern wie die berufliche Qualifizierung von Personen ohne anerkannten Abschluss, die bereits – oft seit vielen Jahren – in der pflegerischen Betreuung berufstätig sind. Auch sie sollen über die Validierung von Bildungsleistungen und Einführung einer Attestausbildung einen Abschluss erreichen und damit Zugang zur modularen Ausbildung erhalten.

Antwort des Bundesrates vom 01.07.2009
Der Bundesrat ist sich der Problematik des Mangels an Pflege- und Betreuungspersonal in der Schweiz bewusst. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement ist denn auch daran, zusammen mit den zuständigen Ämtern und Institutionen von Bund, Kantonen und der Arbeitswelt einen Bericht über den politischen Steuerungs- und Koordinationsbedarf zur Umsetzung der Bildungssystematik und zur Sicherstellung eines bedarfsorientierten Bildungsangebotes namentlich bei den Pflegeberufen zu erarbeiten. Der Bericht soll noch dieses Jahr vorliegen. Er ergänzt den bei der Gesundheitsdirektorenkonferenz und der Dachorganisation „OdA-Santé“ in Erarbeitung befindlichen nationalen Versorgungsbericht für die Gesundheitsberufe. Dieser richtet sich in erster Linie an die Kantone und an die Betriebe des Gesundheitswesens und konzentriert sich auf die Förderung der Ausbildung sowie auf Massnahmen zum Personalerhalt und zum Wiedereinstieg.

Was die Schaffung neuer und die Revision bestehender Berufe betrifft, so kann die Initiative grundsätzlich von allen beteiligten Partnern (Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt) ergriffen werden. Ein Erfolg sind neue Berufsbildungsangebote dann, wenn sie a. ein Bedürfnis der Arbeitswelt abdecken, b. die Betriebe in der Lage sind, die Lernenden in den angestrebten Bereichen auszubilden, und c. wenn die ausgebildeten Personen eine Anstellung finden. Gewähr für die Erfüllung dieser Erfolgsfaktoren bieten die Organisationen der Arbeitswelt.

Bis zum Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2004 waren die Gesundheitsberufe kantonal geregelt. Mit der Überführung in die Bundeskompetenz wurden die Bildungsangebote neu ausgerichtet. Inzwischen finden sich auf allen Bildungsstufen eidgenössisch geregelte Bildungsangebote oder sie sind in Vorbereitung:

  • Eine zweijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest soll im Jahr 2011 in Kraft treten. Dadurch können zum einen zusätzliche Berufsleute für den Gesundheitsbereich gewonnen werden. Zum andern erhalten praxisorientierte Jugendliche einen eidgenössisch anerkannten Abschluss.
  • Bereits in Kraft ist die Ausbildung Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ. Die dreijährige berufliche Grundbildung stösst auf eine grosse Nachfrage (2006: 2100 neue Lehrverhältnisse – 2007: 2300 neue Lehrverhältnisse; insgesamt 5850 Lehrverhältnisse).
  • Im Jahr 2007 ist ein Rahmenlehrplan für die höheren Fachschulen Pflege und Gesundheit erlassen worden, der bisherige Pflegeausbildungen des Schweizerischen Roten Kreuzes ablöst. Auf der Basis des Rahmenlehrplans entwickeln die Anbieter Bildungsgänge und können sie eidgenössisch anerkennen lassen (2006: 2300 Abschlüsse; 2007: 2500 Abschlüsse).

Im Bereich der Validierung von Bildungsleistungen sind für Wiedereinsteigende im Gesundheitswesen die entsprechenden Grundlagen vorhanden und werden nun in den Kantonen umgesetzt. Um die neuen Bildungsmöglichkeiten bekannter zu machen, plant die Dachorganisation OdA-Santé entsprechende Kommunikationsmassnahmen. Sie wird vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie unterstützt. Die Attraktivität der Berufe im Gesundheitswesen hängt jedoch nicht nur von der Ausgestaltung der Bildungsangebote ab, sondern auch von äusseren Rahmenbedingungen wie Löhnen, Arbeitszeiten und Beschäftigungsmodellen.

Sollte die Motion im Erstrat angenommen werden, behält sich der Bundesrat vor, der Kommission des Zweitrates einen Antrag auf Abänderung der Motion in einen Prüfauftrag zu stellen.

Erklärung des Bundesrates vom 01.07.2009
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

15.09.2009     NR     Ablehnung (93 zu 87 Stimmen)

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