In Substanz und Sicherheit der Meterspurbahnen investieren

  • 19. Dezember 2008
  • Motionen
  • 0 Kommentare

Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, zur Stützung der Konjunktur, dem Parlament einen ausserordentlichen KTU-Rahmenkredit von 500 Millionen Franken für die vorgezogene Sanierung und Instandhaltung der Infrastruktur der Meterspurbahnen mit Netzfunktion vorzulegen.
Begründung

Vorgezogene Investitionen in die Substanzerhaltung der Meterspurbahnen drängen sich im Rahmen der konjunkturstützenden Massnahmen aus mindestens drei Gründen auf:

1. Sie sind dringlich, um die Sicherheit und die Substanzerhaltung der entsprechenden Bahninfrastruktur längerfristig sicherzustellen.

2. Sie sind rasch umsetzbar und wirken damit antizyklisch.

3. Sie lösen in allen Landesteilen Investitionen aus und konzentrieren sich nicht nur auf wenige Zentren und grosse Baufirmen.

4. Sie stärken das Tourismusland Schweiz, das auf sichere und funktionsfähige Meterspurbahnen angewiesen ist.

Mit den vorgeschlagenen Mitteln sollen Sanierungen bei allen Meterspurbahnen realisiert werden. Dabei sind nebst kleineren Investitionen auch grössere, wie beispielsweise die Sanierung des Albulatunnels zu realisieren. In den Jahren 2010 und 2011 sollen je mindestens 100 Millionen Franken in die Substanzerhaltung investiert werden.

Antwort des Bundesrates vom 25.02.2009
Am 12.11.2008 beschloss der Bundesrat im Zuge der Stufe 1 des Stabilisierungsprogramms eine Anzahl zusätzlicher Ausgaben zur Konjunkturstützung. Die Verschlechterung der konjunkturellen Aussichten hat den Bundesrat einstweilen dazu bewogen, Stufe 2 der Stabilisierungsmassnahmen zu initiieren. Die entsprechende Botschaft hat der Bundesrat am 11. Februar 2009 verabschiedet. Das Konjunkturpaket beinhaltet im Verkehrsbereich Massnahmen zur Substanzerhaltung sowie kleinere Erweiterungsinvestitionen. Dazu beantragt der Bundesrat dem Parlament eine Aufstockung des Zahlungsrahmens der SBB um 150 Millionen Franken. Für die übrigen konzessionierten Transportunternehmen ist ein Betrag von rund 102 Millionen Franken vorgesehen. Bei den KTU liegen keine baureifen Projekte in der Höhe der von der Motionärin beantragten 500 Millionen Franken vor. Diese Projekte müssen zuerst geplant und zum Teil genehmigt werden.

Massnahmen in den Jahren 2010 und 2011 wären Bestandteil einer allfälligen 3. Stufe der Stabilisierungsmassnahmen. Der Bundesrat wird zu einem späteren Zeitpunkt darüber entscheiden, ob die Wirtschaftslage die Auslösung einer 3. Stufe rechtfertigt.

Weitergehende Zusatzausgaben oder neue Subventionstatbestände lehnt der Bundesrat ab.

Erklärung des Bundesrates vom 25.02.2009
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Anmerkung: Der Nationalrat lehnt die Motion mit 131 zu 63 Stimmen ab.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert