Bausicherheit

  • 11. Dezember 2008
  • Postulate
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Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, die Erfordernis und Realisierbarkeit eines schweizerischen Aktionsplans für die Sicherheit am Bau bei Sport-, Einkaufs- und Einstellhallen zu prüfen und dem Parlament entsprechend Bericht und Handlungsoptionen zu unterbreiten.
Begründung

Der Schweizerische Ingenieursverband (SIA), als wichtigster Verband der Baufachleute, meldete am 27. Januar 2008 „Tiefgaragen: Einsturzgefahr“. Die Tragödie im Solothurnischen Gretzenbach zeige einen allgemeinen Handlungsbedarf. Unter den vielen Einstellhallen in der Schweiz würden sich „weitere gefährdete Objekte befinden“, denn es gebe „Tausende solcher Bauwerke“, schreibt der Verband in einem internen Bericht. In Gretzenbach forderte ein Deckeneinbruch am 27. November 2004 sieben Menschenleben. Gefahrenherde ergeben sich durch Missachtung der anerkannten Regeln der Baukunde, entweder aufgrund eines Fehlers oder aus Gründen des Kostendrucks, mangelnder Kontrollen der Baubehörden oder weil keine Deklarations- und Nachweispflicht bestehe. Bekannt sei auch ein gewisser Schlendrian im Umgang mit den Planungsunterlagen, so der SIA. Häufig übergebe der Ersteller diese den späteren Eigentümern (oft Stockwerkeigentümer) unvollständig oder gar nicht. Der SIA ortet Handlungsbedarf. Angesichts der Konjunkturbaisse stellt sich die Frage, ob der Bund – gemeinsam mit der Schweizerischen Konferenz der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren – einen schweizerischen Aktionsplan für die Sicherheit der Eis- und Einstellhallen, der Hallenbäder usw. lancieren sollte.

Dieser hätte nicht bloss den Charakter von „blossen“ Sicherheits-, sondern auch von Konjunktur stützenden Massnahmen.

Folgende Ziel könnten damit verfolgt werden:

  • dass die Sicherheit der Bauten überprüft und gewährleistet ist (Konstruktion, bauliche Veränderungen, Unterhalt);
  • dass allenfalls nötige bauliche Sanierungsmassnahmen ausgelöst werden, bevor weitere Opfer zu beklagen sind;
  • dass in Zukunft die nachweisliche Einhaltung der massgebenden SIA-Normen auch bei privaten Bauten in der „Interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH)“ verankert werden (Deklarationspflicht im Baubewilligungsverfahren, Nachweispflicht beim Bauabnahmeverfahren, stichprobenweise Überprüfung des Nachweises, mehr Rechtssicherheit, indem massgebende SIA-Normen verbindlich erklärt werden).

Antwort des Bundesrates vom 18.02.2009
Der Bundesrat geht mit der Postulantin einig, dass der Sicherheit beim Bau generell und natürlich auch bei den im Postulat ausdrücklich erwähnten Anlagen (Sportanlagen, Einkaufszentren und Einstellhallen) besondere Bedeutung beigemessen werden muss. Die im Hinblick auf eine möglichst hohe Bausicherheit zu treffenden Vorkehren fallen jedoch nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundes. Vor dem in der Begründung des Postulats dargestellten Hintergrund mag der von der Postulantin angeregte Aktionsplan sinnvoll sein. Diesen zu erarbeiten ist jedoch Sache der Kantone, die diesbezüglich eng mit dem Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein (SIA) zusammenarbeiten können. Der Bund soll sich – nicht zuletzt im Sinne der Aufgabenentflechtung – auf seine Kernaufgaben konzentrieren können. Die von der Postulantin angesprochene Thematik gehört – ungeachtet ihrer Wichtigkeit – nicht dazu.

Erklärung des Bundesrates vom 18.02.2009
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Anmerkung
Das Postulat wurde am 9. März vom Nationalrat mit 43 zu 150 Stimmen abgelehnt.

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