Bundesdächer für Solaranlagen

  • 10. Dezember 2008
  • Motionen
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Begründung
Das nachhaltige Bauen, Ressourcen- und Umweltmanagement gehört zur Leitschnur des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL). Der Bund soll auch als Vorbild gelten. Es ist eine Tatsache, dass sich viele Dächer im Besitz des Bundes, ob in der Schweiz oder z. B. auf Botschaftshäusern im Ausland, für solare Warmwasser- oder Fotovoltaikanlagen eignen würden. In der Summe könnte deren Bestückung einen Beitrag zur Stromversorgung leisten und ganz sicher zur Förderung der Schweizer Solarindustrie. Die Schweiz hat diesbezüglich im Vergleich zu den Nachbarländern Nachholbedarf. Das Zurverfügungstellen der Bundesdächer wäre eine günstige, wenn nicht sogar einträgliche Art, die Solartechnologie zu propagieren und zu fördern. Die für Drittpersonen zur Verfügung stehenden Dächer sind öffentlich bekanntzumachen.

Antwort des Bundesrates vom 25.02.2009
Der Bundesrat unterstützt die Möglichkeit der Produktion von erneuerbarer Energie bei Bundesbauten im Inland und im Ausland. Er begrüsst die Erstellung von Fotovoltaikanlagen auf Anlagen des Bundes (Bsp. Inland: Errichtung von Fotovoltaikanlage auf dem Verwaltungsgebäude des Eidgenössischen Amtes für Messwesen in Wabern bereits im Jahre 1989). Er ist der Auffassung, dass der Bund auch seiner Vorbildrolle gerecht wird. Bei jedem Neu- und Umbauprojekt des Bundes werden die Möglichkeiten für die Errichtung und Erweiterung von Fotovoltaikanlagen geprüft. Die Bau- und Liegenschaftsorgane weisen auch alle bestehenden und geplanten Fotovoltaikanlagen aus, zudem laufen zurzeit mehrere Machbarkeitsstudien.

Die Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes verfolgen zur Förderung von Fotovoltaikanlagen auf Gebäuden des Bundes zwei Umsetzungsstrategien: Entweder tritt der Bund als Investor und Betreiber auf, oder er stellt bei geeigneten Objekten die Dachfläche vertraglich und entgeltlich Dritten, d. h. Investoren, Elektrizitätswerken, zur Verfügung. Als aktuelles Beispiel für die zweite Möglichkeit dient die Kooperation der ETH Lausanne (ETHL) mit der Elektrizitätsgesellschaft Romande Energie. Dabei soll auf den Dächern des Campus in Ecublens mit der Errichtung einer Fotovoltaikanlage im Ausmass von 20 000 Quadratmetern die grösste Solaranlage der Schweiz errichtet werden. Diese wird langfristig über zwei Millionen Kilowattstunden pro Jahr liefern.

In den Fällen, in denen der Bund bei eigenen Liegenschaften selber als Investor und Betreiber für Energie aus Fotovoltaikanlagen auftritt, bedeutet das, dass die Finanzierung, die Erstellung und der Betrieb der Fotovoltaikanlagen durch ihn selber erfolgt, innovative Lösungen gefördert werden, die erneuerbare Energie grundsätzlich dem Eigengebrauch dient, die Ökobilanz verbessert wird (Stromtransportkosten fallen weg), sich bezüglich Gebäudenutzung und Betrieb der Energieanlage keine Abgrenzungsprobleme stellen und den mit der Nutzung der Liegenschaft verbundenen Sicherheitsrisiken aus einer Hand entsprochen werden kann.

Die Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes weisen heute im Zuge der Planung bei laufenden und bevorstehenden grösseren Projekten die Investitionskosten und die Wirtschaftlichkeit für Fotovoltaikanlagen separat aus. Es müssen nämlich zusätzliche finanzielle Mittel aufgewendet werden, weil der Bund, wie gesagt, nicht von der Vergütung für Strom aus erneuerbarer Energie profitiert. Der Entscheid, ob für die Errichtung von Fotovoltaikanlagen, insbesondere zur Deckung des Eigenverbrauchs, zusätzliche finanzielle Mittel aufgewendet werden sollen, liegt also beim Parlament.

Wie das Beispiel der ETHL zeigt, kann der Bund bei Grossprojekten oder bei geeignet erscheinenden Standorten die geeignete Fläche vertraglich Dritten zur Betreibung von Fotovoltaikanlagen zur Verfügung stellen. In solchen Fällen obliegen die Finanzierung, die Erstellung und der Betrieb der Fotovoltaikanlagen Privaten. Die grundsätzliche Eignung eines Gebäudes hängt jedoch stark vom Zweck der Liegenschaft, von ihrer Grösse, ihrer Lage, dem Kreis ihrer Nutzer, den Anforderungen an die Sicherheit, der Ökobilanz sowie der Zielsetzung der investierenden Dritten ab. Diese Faktoren sind im Einzelfall zu beurteilen und zu gewichten, was denn auch tatsächlich geschieht.

Aus diesen Gründen vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass die Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes den Anliegen der Motion bereits heute entsprechen.

Erklärung des Bundesrates vom 25.02.2009
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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