Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, Möglichkeiten zu prüfen und dem Parlament vorzuschlagen, die es erlauben, ähnlich wie bei Motorrädern, eine Leistungslimite bei Motorfahrzeugen für Junglenker von 18-25 Jahren einzuführen, und flankierend dazu für jene jungen Leute, die beruflich stärkere Fahrzeuge (z. B. Kundenfahrzeuge) fahren müssen, eine entsprechende zusätzliche Fahrprüfung, die auch die charakterliche Eignung in Betracht zieht, vorzusehen.
Begründung
Bereits anlässlich des Postulats 99.3186 stellte der Bundesrat fest, es würden auf dem Markt Fahrzeuge angeboten, deren Motorenleistung „in keinem vernünftigen Verhältnis zum möglichen und zulässigen Nutzen“ für die Motorfahrzeugführer und -führerinnen stehe. Zur Vermeidung von technischen Handelshemmnissen sollte deshalb eine „Verankerung der Leistungsbeschränkung im EG-Recht angestrebt werden“. Seither sind nun fast zehn Jahre vergangen. Die damaligen Hoffnungen des Bundesrates, dass alle Fahrzeuglenker ihre Fahrgeschwindigkeit den Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen anpassen würden, haben sich nicht erfüllt. Wenngleich nur eine kleine Minderheit der jugendlichen Lenker sich nicht daran hält, zeigen die wiederkehrenden, oft sehr tragischen Raserunfälle, dass zu tun ist, was technisch möglich ist: die befristete Beschränkung der Leistungskraft von Motorfahrzeugen.
Erklärung des Bundesrates vom 06.03.2009
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
20.03.2009 NR Bekämpft; Diskussion verschoben.