So kann es nicht weiter gehen! Es muss dringend etwas Mutiges geschehen. Zu häufig sind junge Autofahrer viel zu schnell unterwegs und verursachen Unfälle, nicht selten mit tödlichen Folgen. Dennoch werden sie oft zu wenig hart bestraft, weil die Gerichte die vorhandenen Gesetze nicht nach oben ausloten oder schlicht über zu wenige Instrumente für ein effektiverses Strafmass verfügen.
Jeder Raser-Unfall macht mich betroffen und auch zornig – das tragische Unglück in Schönenwerd und die Begegnung im Bundeshaus mit einer jungen Frau, die einen Raserunfall überlebt hat. Nach 26 Operationen sass sie zwei Jahre lang im Rollstuhl. Sie hat es geschafft – sie kann wieder gehen. Aber der linke Arm bleibt gelähmt, ihre Arbeitsfähigkeit ist stark reduziert. Es ist zwar wichtig, dass diskutiert wird über das Macho-Phänomen einer kleinen Minderheit in den Tacho verliebter junger Männer, welche die grosse Mehrheit der Jungen, die verantwortungsbewusst Auto fahren, in Misskredit bringen. Aber Reden allein genügt nicht. Es muss gehandelt werden.
Es braucht ein ganzes Bündel von Massnahmen gegen Raserunfälle, repressive und präventive, wie Jugendarbeit und verbesserte berufliche Perspektiven. Die Raser-Initiative von Road Cross werde ich unterstützen. Doch wird sie erst in etwa 4 Jahren zur Abstimmung kommen. In dieser Zeit dürfen nicht noch mehr Menschen zu unschuldigen Opfern verantwortungsloser Tempobolzer in rasend schnellen Autos werden. Es braucht raschere Massnahmen, es ist zu tun, was heute schon gemacht werden kann.
In der kommenden Woche werde ich im Nationalrat drei Vorstösse einreichen, die rasch umsetzbar sind und in die Vorlage «Via sicura» des Bundesrates zur Halbierung der Opfer-Zahlen des Strassenverkehrs eingebaut werden können.
Ich verlange folgende drei Massnahmen:
- Junglenker zwischen 18 und 25 Jahren sollen nur eine Fahrerlaubnis für Fahrzeuge mit einer limitierten Motorenleistung erhalten – technisch durchaus machbar.
- In die Autos von jungen Fahrern zwischen 18 und 25 soll obligatorisch ein Crash-Recorder eingebaut werden, welcher die letzten Fahrtsekunden vor einem Unfall aufzeichnet. Für Fahrten mit ausgeliehenen Autos ist dabei die Frage der Haftung des Besitzers zu prüfen.
- Für die konsequente Strafverfolgung von Rasern sind die gesetzlichen Grundlagen zu verschärfen: Das Strafmass für fahrlässige Tötung ist auf fünf Jahre zu erhöhen.
– Der Fahrausweisentzug soll schneller erfolgen, auch für Ersttäter für längere Zeit, zumindest so lange, bis der Fall von einem Gericht beurteilt ist. Zusätzlich zur härteren Bestrafung ist bei besonders gravierenden Raserfällen ein sehr langer, manche meinen gar ein lebenslanger Entzug des Führerscheins zu prüfen.
– Zu überprüfen ist auch, ob bei Raserunfällen die einkommensabhängigen und oft sehr niedrigen Geldstrafen genügend Präventionswirkung haben oder ob nicht kurze Gefängnisstrafen sinnvoller wären.
– Präventionsmassnahmen sollen zudem auf Migranten ausgerichtet werden. Inhalt der Integrationsvereinbar-ungen muss künftig auch die nachweisliche Befolgung der Verkehrsgesetze sein.
Bis zur Einführung dieser Massnahmen, sind die Strassenverkehrsämter, Staatsanwälte und Richter gefordert, die bestehenden Gesetze voll zur Anwendung zu bringen und den sofortigen Fahrausweisentzug bis zum Abschluss der Verhandlung zu verhängen.
Gerichte und Bundesrat bitte ich, ein sinnvolles Vorgehen zu überlegen: Statt die eingezogenen Fahrzeuge verurteilter Raser zu verschrotten, könnten sie verkauft oder versteigert werden. Der Erlös sollte der Opferhilfe zugute kommen.
Anmerkung: Zum Thema reichte Bea Heim folgende Vorstösse ein:
Motion „Crashrecorder“ >>
Motion „Raserei bekämpfen“ >>
Postulat „Leistungsbeschränkung“ >>