Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu treffen und gesetzliche Verschärfungen vorzuschlagen um der Raserei konsequent zu begegnen. Insbesondere sind die gesetzlichen Grundlagen so zu verschärfen,
- dass das maximale Strafmass bei fahrlässiger Tötung bei Grobfahrlässigkeit auf 5 Jahre erhöht wird.
- dass der Führerausweisentzug schneller und auch für „Ersttäter“ länger erfolgt, bei Rasern zumindest so lange, bis der Fall von einem Gericht beurteilt ist.
- Als Massnahme drängt sich u.a. auch auf:
- Präventionsmassnahmen auch auf Migranten auszurichten, indem Integrationsprogramme das Vermeiden von Delinquenz im Strassenverkehr mit beinhalten sollen.
Begründung
Die Erhöhung der Strafobergrenze auf 5 Jahre bei fahrlässiger Tötung wirkt dem oft gehörten Ausspruch, Raserunfälle könnten nicht genügend sanktioniert werden, entgegen und gewährleistet einen nahtlosen Übergang bei der Strafandrohung zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Tötung. – Führerausweisentzug: Ersttäter erhalten den Führerausweis meist rasch wieder. Es sind gesetzliche Voraussetzungen zu schaffen, um bei Führerausweisentzug angemessenere Fristen zu setzen.
Antwort des Bundesrates vom 06.03.2009
Der Bundesrat hat am 5. November 2008 die Vernehmlassung zu Via sicura, dem Handlungsprogramm für mehr Sicherheit im Strassenverkehr, eröffnet. Das Vernehmlassungspaket enthält Massnahmen, die in die gleiche Richtung zielen wie die Anliegen der Motionärin. Da diese Anliegen aber in einzelnen Punkten weiter gehen als die vom Bundesrat zur Diskussion gestellten Massnahmen, will er sich vor Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse nicht darauf verpflichten lassen. Die Erhöhung der Maximalstrafe in Artikel 117 StGB (fahrlässige Tötung) wird zudem im Rahmen des EJPD-Projektes „Harmonisierung der Strafrahmen im StGB“ geprüft. Dabei wird zu berücksichtigen sein, dass die Strafbestimmung nicht nur für Raserunfälle anwendbar ist. Der Bundesrat hat in der Botschaft vom 23. Januar 2008 über die Legislaturplanung 2007-2011 eine entsprechende Botschaft als Richtliniengeschäft angekündigt (BBl 2008 821).
Erklärung des Bundesrates vom 06.03.2009
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
03.06.2009 NR Ablehnung.