Der Bundesrat wird beauftragt, das Programm „Via Secura“ um die Massnahme des obligatorischen Einbaus von Crashrecordern bei Fahrzeugen von JunglenkerInnen von 18 bis 25 J. zu ergänzen.
Begründung: Die Gruppe vor allem männlicher Lenker ist anfällig fürs Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit unter in Kaufnahme entsprechender Folgen für sich und für unbeteiligte Andere. Das schafft für alle, auch für die Mehrheit der verantwortungsvollen JunglenkerInnen erhöhte Versicherungsprämien. Dieser kollektive Prämienmalus kann mit dem freiwilligen Einbau eines Crashrecorders, gemildert werden. Das Unfallrisiko für Unbeteiligte bleibt aber bestehen, denn die fürs zu schnelle Fahren oder Rasen anfällige Gruppe verzichtet erfahrungsgemäss auf diese freiwilligen Einbau.Der Bundesrat sieht in der „Via Secura“-Vorlage den obligatorischen Crashrecorder-Einbau in Fahrzeuge von Personen vor, welche bereits mit ei-nem Fahrausweisentzug bestraft wurden. D. h., dass zunächst „etwas passieren“ muss, bis der Crashre-corder einzubauen ist. Diese Motion strebt mit dem Einbau von Crashrecordern für alle JunglenkerInnen eine präventive Strategie an, das Risiko mit überhöhter Geschwindigkeit zu fahren, grundsätzlich zu ver-mindern. Die Kosten für den Einbau in Neufahrzeuge von 200-300 Franken, oder in Occasionsautos, von 600-700 Fr., sind keine zusätzliche Belastung, da die Versicherungsprämien gemäss den aktuellen Ange-boten um 10 -20%/J. sinken. Zudem spart die Verbreitung des Crashrecorders teure Ermittlungsverfahren bei Unfällen, die bislang der Allgemeinheit anfallen. Wie bei den Lenkern mit Ausweisentzug ist die Mass-nahme so zu formulieren, dass – mit Ausnahme von Car-Sharing-Autos, mit denen meist vorsichtiger ge-fahren wird, – die betreffenden JunglenkerInnen nur mit entsprechend ausgerüstete Autos verkehren dür-fen. Damit ist die Umgehungsmöglichkeit mit ausgeliehenen Fahrzeugen ohne Restwegschreiber ausge-schlossen.Die Massnahme lässt sich in’s „Via Secura“-Paket einbauen und z.B. im Art. 17 des SVG.
Antwort des Bundesrates vom 06.03.2009
Der Bundesrat hat mit der Einführung der Zweiphasenausbildung auf den 1. Januar 2005 einen ersten und wichtigen Schritt zur Senkung der Unfallzahlen bei Neulenkenden gemacht. Danach muss während einer dreijährigen Probezeit die vorgeschriebene Weiterausbildung absolviert werden, und es gilt ein verschärftes Sanktionsregime. Im Rahmen des Handlungsprogramms für mehr Sicherheit im Strassenverkehr (Via sicura) wird zur weiteren Verbesserung der Verkehrssicherheit dieser Personengruppe die Einführung eines tieferen Blutalkoholgrenzwertes für Neulenkende vorgeschlagen. Anlässlich der Ausarbeitung der «Via sicura»-Massnahmen wurde auch die generelle Einführung einer Ausrüstungspflicht von Motorfahrzeugen mit Datenaufzeichnungsgeräten eingehend geprüft. Eine entsprechende Massnahme wurde schliesslich verworfen, weil aufgrund einer deutschen Studie die unfallverhütende Wirkung geringer als ursprünglich angenommen einzustufen ist.
Bei Weitem nicht alle Lenkerinnen und Lenker zwischen 18 und 25 Jahren verfügen nach der Erlangung des Führerausweises über ein eigenes Fahrzeug. Viele benützen stattdessen für gelegentliche Fahrten ein jeweils verfügbares Fahrzeug aus dem Familien- oder Freundeskreis, auf dessen Ausrüstung sie keinen Einfluss haben. Eine Massnahme im Sinne der Motion würde das an sich sinnvolle private Car-Sharing stark einschränken und damit eine Vielzahl von jungen Lenkerinnen und Lenkern, die sich im Strassenverkehr konform verhalten, benachteiligen. Wenn sich Neulenkende ohne eigenes Fahrzeug aus diesem Grund über längere Zeit wenig oder gar keine Fahrpraxis mehr aneignen können, kann sich dies auf die Verkehrssicherheit negativ auswirken. Finanzielle Konsequenzen hätte eine solche Vorschrift schliesslich auch für die Wirtschaft. Vorhandene Firmenfahrzeuge müssten mit Unfalldatenschreibern nachgerüstet werden, damit auch unter 25-jährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sie benützen dürfen.
Erklärung des Bundesrates vom 06.03.2009
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
03.06.2009 NR Ablehnung.