Begleit- und Versorgungsforschung in der Gesundheitsversorgung

  • 10. Oktober 2008
  • Parlamentarische Initiativen
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Eingereichter Text

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Für den stationären und den ambulanten Bereich sind mit einer Begleit- und Versorgungsforschung sowohl die aktuelle Situation wie auch die Auswirkungen gesundheitspolitischer Entscheide, speziell die Auswirkungen der neuen Spitalfinanzierung, festzustellen, und zwar hinsichtlich folgender Punkte:

  • Versorgungsstruktur, auch was mögliche Über- und Unterversorgungen betrifft;
  • Veränderung der Qualität der Versorgung und der Ergebnisqualität;
  • Auswirkungen auf andere Versorgungsbereiche und den Versorgungsprozess;
  • allfälliger Bedarf neuer Versorgungsformen;
  • Auswirkungen betreffend Art und Umfang möglicher Leistungsverlagerungen.

Begründung

Die Versorgungsforschung vermittelt die Grundlagen für die sachgerechte kantonale und überkantonale Gestaltung des stationären und ambulanten Angebots. Sie ermöglicht eine zielorientierte und sachgerechte Steuerung der Ressourcen. Die Erfahrungen anderer Länder zeigen, dass mit der neuen Spitalfinanzierung über DRG grosse Veränderungen zu erwarten sind hinsichtlich Kooperationen, der Sicherheit der Anschlussbehandlung in nachgelagerten Heilbetrieben, der Verlagerungstendenzen vom stationären in den ambulanten und rehabilitativen Bereich, der Risikoselektion, aber auch, wie der Bundesrat in der Beantwortung der Motionen 06.3264 und 06.3265 selber sagt, hinsichtlich „des Risikos, dass die Versorgungs- und Behandlungsqualität durch das Abrechnungssystem mittels diagnosebezogener Fallpauschalen (DRG) verringert werden könnte“. Fachorganisationen fordern eine Begleitforschung, die sicherstellt, dass Fehlsteuerungen und Problematiken, wie sie sich in Deutschland und den USA gezeigt haben, erkannt werden, um rechtzeitig Massnahmen im Interesse der Patientinnen und Patienten ergreifen zu können (Vermeidung des Kompressionseffekts bei Kindern). Die Politik, die Kantone und die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer sind auf eine nationale Versorgungsforschung angewiesen, die Patientinnen auf einen gesicherten Zugang zu allen medizinisch indizierten Behandlungswegen und zu einer qualitätsgesicherten integrierten Behandlung.

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