Früherkennung und Prävention der Osteoporose

  • 24. September 2008
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Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, zur Früherkennung und Prävention der Osteoporose und deren Folgen die osteoporotische Abklärung, wie z. B. die Knochendichtemessung und Therapieberatung, als kassenpflichtige OKP-Leistung festzulegen und zusammen mit Organisationen wie der Schweizerischen Gesellschaft gegen Osteoporose und weiteren Fachkreisen die Information und Sensibilisierung der Bevölkerung für diese anwachsende Problematik zu stärken.
Begründung

In der Schweiz leiden rund 300 000 Menschen an Osteoporose. Jede zweite Frau, jeder fünfte Mann ab 50 muss heute damit rechnen, einen osteoporosebedingten Knochenbruch zu erleiden. Über 600 000 Spitaltage/Jahr verursacht die Osteoporose. Prof. Lippuner hat bereits im Jahr 2000 nachgewiesen, dass die Osteoporose die Krankheit ist, die punkto Akut-Spitaltage eine Spitzenposition einnimmt. Fachleute rechnen, dass sich die Zahl der Betroffenen bis 2050 verdoppelt. Auch für die WHO gehört die Osteoporose zu den häufigsten chronischen Erkrankungen. Sie kostet das Gesundheitswesen rund 400 Millionen Franken/Jahr, wird aber oft unterschätzt. Die Früherkennung wie die Knochendichtemessung spart Folgekosten von Frakturen, dank rechtzeitiger Prävention. Warum sollen nur DXA-Messungen bezahlt werden, wenn ein osteoporosebedingter Knochenbruch vorliegt? Warum nicht auch bei familiär geprägtem Risiko? Gesundheitsökonomisch wäre die Früherkennung des osteoporotischen Risikos sinnvoller. Sie erlaubt die nötige Prävention, die vermeidbare Gesundheitskosten spart. Darum soll die Messung der Knochendichte ab einem zu bestimmenden Alter (z. B. ab 50 Jahren) und im Risikoverdachtsfall kassenpflichtig werden.

Antwort des Bundesrates vom 05.12.2008
Die Problematik der Knochenbrüche im Alter und die Bedeutung der Osteoporose als einer der wichtigsten Risikofaktoren dafür sind den Bundesbehörden bekannt. Bereits in den Neunzigerjahren wurden die Kosten verschiedener Methoden der Früherkennung der Osteoporose von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) im Rahmen einer Studie übernommen (Schweizerische Evaluierung der Messmethoden des osteoporotischen Frakturrisikos, Semof). Im Jahr 2003 haben die Bundesämter für Gesundheit und Sozialversicherungen eine Expertentagung zu diesem Thema durchgeführt und einen Tagungsband herausgegeben.

Die Semof-Studie wurde im Jahre 2005 abgeschlossen. Sie hat wichtige Erkenntnisse zum Stellenwert der Osteoporose-Diagnostik im Hinblick auf die Früherkennung der Frakturneigung im Alter hervorgebracht. Allerdings waren die Studienleiter noch nicht in der Lage, aus den Resultaten eine eigentliche Früherkennungsstrategie abzuleiten und zu begründen. Um verbleibende Fragen betreffend Zielgruppen, Messhäufigkeit, Methodenwahl usw. schlüssig beantworten zu können, müssen die Ergebnisse weiterer noch laufender internationaler Studien abgewartet werden. Aus diesen Gründen wurde seitens der Fachleute bisher auch noch kein Antrag auf Kassenpflichtigkeit für die Früherkennung gestellt.

Bedingung für eine Kostenübernahme ist die Erfüllung der Voraussetzungen der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Bei Früherkennungsmassnahmen ist zudem sicherzustellen, dass die Qualität der Untersuchungen gewährleistet ist, dass die als krank identifizierten Personen Zugang zu Beratung und adäquater Behandlung haben und dass die Bevölkerung über die Krankheit und die Möglichkeit der Früherkennung hinreichend informiert wird. Sobald ein Antrag auf Kostenübernahme der Osteoporose-Früherkennung, die die genannten Voraussetzungen erfüllt, eingereicht wird, kann das zuständige Departement nach Prüfung durch die zuständige Kommission über die entsprechende Verordnungsänderung entscheiden.

Gegenwärtig fehlen auf Bundesebene gesetzliche Grundlagen zur Durchführung von Informations- und Sensibilisierungskampagnen zum Thema Osteoporose und Frakturen im Alter sowie weiterer unterstützender Massnahmen für deren Früherkennung. Der Bundesrat hat zwischen Ende Juni 2008 und Ende Oktober 2008 das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf für ein neues Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung durchgeführt. Dieses würde es dem Bund erlauben, auch Massnahmen zur Verhütung und Früherkennung von stark verbreiteten oder bösartigen nichtübertragbaren Krankheiten zu ergreifen. Der Vorentwurf sieht im Weiteren vor, nationale Ziele für Prävention und Gesundheitsförderung zu definieren. Da den Ergebnissen dieses Zielformulierungsprozesses nicht vorgegriffen werden soll, kann indessen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage darüber gemacht werden, welche Präventionsanliegen in Zukunft prioritär behandelt werden sollen.

Wird ein umsetzungsreifes Früherkennungsprogramm vorgelegt, könnte über eine Kostenübernahme zulasten der OKP relativ rasch entschieden werden. Ein entsprechendes Gesuch liegt jedoch – wie erwähnt – zurzeit nicht vor. Aus diesen Gründen besteht zum jetzigen Zeitpunkt keine Veranlassung, dass der Bund in diesem Bereich aktiv wird.

Erklärung des Bundesrates vom 05.12.2008

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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