Schattenschweizer

  • 22. September 2008
  • Fragestunde Bundesrat
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Eingereichter Text
100 000 Schweizerinnen und Schweizer würden untertauchen und sich nirgends registrieren, um keine Steuern zu bezahlen. Die in den Medien als „Schattenschweizer“ bezeichneten Mitbürgerinnen und -bürger würden jährlich Steuerausfälle von 400 Millionen Franken verursachen, schätzt die interkantonale Steuerkonferenz. Fehlende Steuerabgaben vermutet man z. B. bei Personen, die vom Sexgewerbe profitieren.Welche Regelungen und rechtliche Instrumente hat oder sieht der Bund vor, um dem Problem beizukommen, die Steuerausfälle zu reduzieren?

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Das Bundesamt für Statistik schätzt, dass sich rund 100 000 Personen ohne amtliche Registrierung in der Schweiz aufhalten. Dabei handelt es sich grösstenteils um Ausländer, welche sich illegal in der Schweiz aufhalten: „sans papiers“, Personen mit abgelaufenen Touristenvisa oder untergetauchte Asylbewerber. Diese Personen werden teilweise von Verwandten und Bekannten unterstützt oder gehen einer ungeregelten Tätigkeit nach, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Dabei erzielen sie in der Regel einen bescheidenen Verdienst. Es gibt keine zuverlässigen Schätzungen über die damit verbundenen Steuerausfälle.
Die Eindämmung der Schwarzarbeit ist ein sehr wichtiges Anliegen; diesem wurde auch mit dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, das seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist, Rechnung getragen.
Vereinzelt versuchen auch Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, der Besteuerung in der Schweiz zu entgehen, indem sie sich ins Ausland abmelden, dort aber keinen Wohnsitz begründen. Es dürfte sich dabei mehrheitlich um ungebundene Personen handeln, also Personen ohne Familie oder auch Personen ohne Wohneigentum. Das Verheimlichen eines dauerhaften Wohnsitzes birgt natürlich ein grosses Risiko, entdeckt zu werden. Bei Entdeckung haben die Betroffenen erhebliche finanzielle Konsequenzen wie Nachsteuern, Bussen usw. zu tragen.
Auf nationaler Ebene bringt das Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister einen vereinfachten Datenaustausch beim Umzug; im internationalen Verhältnis fehlen jedoch entsprechende Bestimmungen.

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