Humanitäre Verpflichtung der Schweiz infrage stellen. Schlepperorganisationen fördern?

  • 22. September 2008
  • Fragestunde Bundesrat
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Eingereichter Text

  • Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass es dem Bild und Selbstverständnis der Schweiz als Land mit humanitärer Tradition schlecht anstehen würde, wenn auf Schweizer Botschaften keine Asylgesuche mehr gestellt werden könnten?
  • Wie ist es dann für Menschen, im eigenen Land an Leib, Leben und Freiheit bedroht, noch möglich, Schutz zu finden, ohne über besondere finanzielle Privilegien zu verfügen und ohne sich in dieser Not der Gewalt von Schlepperorganisationen auszuliefern?

Antwort des Bundesrates vom 22.09.2008

Die Schweiz gehört zu den europäischen Staaten mit den – bezogen auf die Gesamtbevölkerung – meisten Asylsuchenden. Zudem ist auf die generell hohe Schutzquote der Schweiz hinzuweisen: Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 3356 Asylgewährungen und vorläufige Aufnahmen ausgesprochen. Dieser Zahl stehen 4652 Nichteintretens- und ablehnende Entscheide gegenüber. Dies bedeutet, dass 42 Prozent der von einem Asylentscheid betroffenen Personen dauerhafter bzw. befristeter Schutz in der Schweiz gewährt wurde.

Auch bei einer Aufhebung der Bestimmungen im Asylgesetz betreffend Einreichung eines Asylgesuchs aus dem Ausland soll weiterhin die Möglichkeit bestehen, dass in akuten Einzelfällen die Einreise in die Schweiz im Rahmen des ausländerrechtlichen Einreise- und Visumverfahrens bewilligt werden kann. Eine solche Bewilligung kann erteilt werden, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden muss, dass eine Person, die sich an eine schweizerische Vertretung im Ausland wendet, einer tatsächlichen, unmittelbaren Gefährdung von Leib und Leben ausgesetzt ist. Überdies hat die Schweiz weiterhin die Möglichkeit, Flüchtlinge im Rahmen von Artikel 56 des Asylgesetzes direkt aus dem Ausland aufzunehmen.

Die Schweiz wird also in jedem Fall ihrem Bild und Selbstverständnis als Land mit humanitärer Tradition gerecht.

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