Schutz der Patientendaten. Schutz der Versicherten

  • 18. September 2008
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Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt aufzuzeigen, welche Massnahmen gegen die Diskriminierung einzelner Patientengruppen durch die neuen OKP-Versicherungsmodelle und zum Schutz der Patientendaten bei den Versicherern geplant sind.

Begründung
Ein Rechtsgutachten von H+ und eine wissenschaftliche Untersuchung (Masterarbeit Y. Prieur) bestätigen die Kritik des kantonalzürcherischen Datenschutzbeauftragten: Versicherer verlangten von den Spitälern für die Rechnungsüberprüfung immer öfter vollständige Austritts- und Operationsberichte der Versicherten. Die Versicherer verletzen damit das KVG sowie das Patientengeheimnis. Die Patientenorganisationen DVSP und SPO beurteilen diese Praxis als illegal. Dadurch entsteht ein wachsendes Potenzial für Diskriminierungen – gerade mit Blick auf die neuen Versicherungsmodelle in der OKP: Anhand der so erworbenen Patientendaten können Versicherer Risikoprofile erstellen. Gesundheitlich Beeinträchtigte können gezielt von bestimmten Versicherungsmodellen und von Prämienrabatten ausgeschlossen werden. Dies führt zu einer schleichenden Entsolidarisierung auch in der sozialen Grundversicherung – was dem Volks-Ja zum KVG widerspricht. Die neuen Versicherungsmodelle mit Rabatten können zudem zu Prämienerhöhungen in der Grundversicherung führen. In der Interpellation 06.3040 wie auch in der Antwort auf die Motion 07.3114 stellt der Bundesrat fest, dass Versicherer den Daten- und Persönlichkeitsschutz unzureichend gewährleisten. Angesichts der Gefährdung des Patientengeheimnisses und des Datenschutzes ist es unverständlich, dass die Aufsichtsbehörden ihre Möglichkeiten für konkrete Massnahmen nicht ausschöpfen.Der Bundesrat ist gebeten aufzuzeigen, wie er sicherstellt, dass die neuen OKP-Versicherungsmodelle keine einzelnen Patientengruppen diskriminieren.Das revidierte DSG sieht eine Zertifizierung der Systeme und Verfahren zum Schutz der Patientendaten vor. Es soll geprüft werden, wie weit die Versicherer der freiwilligen Zertifizierung nachgekommen sind. Weiter ist Transparenz zu schaffen über die Weiterverwendung und Aufbewahrungsdauer der Gesundheitsdaten, die im Rahmen der Rechnungsüberprüfung eingefordert werden. Es sei auch die Frage gestellt, wie die Unabhängigkeit von Vertrauensärztinnen und -ärzten, die oft gleichzeitig als Gesellschaftsärzte tätig sind – gewährleistet werden kann.

Antwort des Bundesrates vom 26.11.2008
Der Bundesrat ist in Kenntnis darüber, dass bei einzelnen Krankenversicherern Handlungsbedarf bezüglich der Datenschutzsituation besteht. Daher beauftragte er das Bundesamt für Gesundheit (BAG) als Aufsichtsorgan, diesbezügliche Abklärungen vorzunehmen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des BAG und des Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten untersuchte mittels einer flächendeckenden Erhebung die gesamten Datenbearbeitungsvorgänge der Versicherer.
Angesichts der Resultate dieser Erhebung und der Bedeutung dieses Themas für breite Fach- und Bevölkerungskreise ist der Bundesrat bereit, innerhalb der nächsten zwei Jahre über die bereits getroffenen und zusätzlich zu treffenden Massnahmen zum Schutze der Patientendaten der Versicherten zu berichten.
Die im Postulat geäusserten Bedenken zur Erstellung von Risikoprofilen, welche den Abschluss von besonderen Versicherungsformen beeinflussen könnten, wird die Arbeitsgruppe bei ihren Arbeiten berücksichtigen. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung sieht aber schon heute einen diskriminierungsfreien Zugang zu den besonderen Versicherungsformen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vor. Alle in der Schweiz wohnhaften Versicherten können nämlich ungeachtet ihres Alters und Gesundheitszustandes auf Beginn eines Kalenderjahres eine besondere Versicherungsform abschliessen, sofern ihr Krankenversicherer diese in ihrer Wohnregion anbietet.

Erklärung des Bundesrates vom 26.11.2008
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Nationalrat am 19. 12. 2008
Das Postulat wird vom Rat angenommen

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