Eingereichter Text
Der Bundesrat wird gebeten:
1. Auskunft darüber zu geben, ob und wie er in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Organisationen hohe Suizidraten in der Schweiz, notabene auch die Rate des Suizids im Alter (ab 60 Jahren), angehen will und ob er bereit ist, das Programm „Aktionsbündnis gegen Depression“ spezifisch auf den Bereich Alter auszudehnen.
2. eine Strategie der Früherkennung von Depressionen und weiteren psychischen Krankheitsbildern zu formulieren und umzusetzen, die sich an Gesundheitszielen orientiert und die Aus- und Weiterbildung von Medizinalpersonen mit einbezieht.
Begründung
Der Bericht „Suizid und Suizidprävention“ des BAG vom April 2005 zeigt anhand soziodemografischer Merkmale auf, dass die Suizidrate bei Männern in jüngeren Altersgruppen (15-24 Jahre) stark ansteigt. Er zeigt aber auch auf, dass bei Männern ab 65 Jahren die Rate der Selbsttötungen geradezu steil in die Höhe schnellt. Die Suizidrate habe bei älteren Menschen generell zugenommen und „werde in den nächsten Jahrzehnten bei den über 65-Jährigen weiter deutlich ansteigen“, so der Bericht. Es stellt sich demnach die drängende Frage nach den Ursachen, z. B. nach nichterkannten psychischen Krankheiten wie verdeckten Depressionen, nach dem Einfluss der Pensionierungsguillotine oder der Möglichkeit assistierter Suizide. Vor allem aber sei die Frage nach einer Strategie der Früherkennung und der Prävention von Altersdepressionen und psychischen Schwierigkeiten im Alter gestellt, auch der nachweislichen Bekämpfung der hohen Suizidrate anhand vorgängig formulierter konkreter Gesundheitsziele. Auffallend ist, dass der Bericht des Bundesrates „Strategie für eine schweizerische Alterspolitik“ dieses anerkannte Problem, über das leider gerne geschwiegen wird, nicht aufnimmt. Die Schweiz sollte sich ein Beispiel an der WHO nehmen, die bereits 1998 (die SGGP 2002) entsprechende Gesundheitsziele formuliert: „Bis 2020 sollen die Suizidraten mindestens um einen Drittel zurückgehen“ (WHO).
Antwort des Bundesrates vom 27.08.2008
Dem Bundesrat ist bekannt, dass aufgrund der demografischen Entwicklung die Depressionskrankheit und die Suizidrate im höheren Alter zunehmen. Bereits seit dem Jahr 2002 unterstützt der Bund die Erarbeitung von Grundlagen zu dieser Thematik. Im April 2005 haben Bund und Kantone im Rahmen des Dialogs „Nationale Gesundheitspolitik“ den Referenzrahmen psychische Gesundheit zur Kenntnis genommen und den interessierten Kreisen zur Umsetzung empfohlen. Der Bund hat sich hierbei bereiterklärt, die in seiner Zuständigkeit liegenden Grundlagen für eine langfristige Problemlösung für die psychische Gesundheit in der Gesamtbevölkerung der Schweiz im Rahmen seiner Ressourcen zu erarbeiten.
Der Bundesrat hat am 25. Juni 2008 die Vernehmlassung zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über Prävention und Gesundheitsförderung eröffnet. Darin ist vorgesehen, Massnahmen zur Verhütung und Früherkennung von physischen und psychischen Krankheiten des Menschen zu ermöglichen, die übertragbar, stark verbreitet oder bösartig sind. Im Weiteren werden politische Steuerungsinstrumente festgelegt, mit denen zukünftig die Prioritäten in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung gesetzt werden: die nationalen Ziele für Prävention und Gesundheitsförderung (alle acht Jahre) und die bundesrätliche Strategie für Prävention und Gesundheitsförderung (alle vier Jahre). Im Rahmen der Erarbeitung der bundesrätlichen Strategie für Prävention und Gesundheitsförderung und der Festlegung von nationalen Zielen wird auch eine Strategie der Früherkennung von Depressionen und psychischen Krankheiten geprüft. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Erklärung des Bundesrates vom 27.08.2008
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
03.10.2008 NR Bekämpft; Diskussion verschoben.